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Netzagentur setzt Ausschreibungsrunden auf 4.100 Megawatt hoch

2024 gehen durch eine Maßnahme der Bundesnetzagentur (BNetzA) fast 15.000 Megawatt (MW) in die Ausschreibung. Die kommenden drei Tender für Windenergie an Land sollen demnach statt der ursprünglich im EEG vorgesehenen 2.500 MW pro Termin zum 1. Mai, 1. August und 1. November immer knapp 4.100 MW bezuschlagen lassen. Damit will die BNetzA die Unterzeichnungen der Auktionen von 2023 aufholen. Laut Gesetz müssen nicht vergebene Mengen erneut zur Auktion gestellt werden.
Der Höchstwert für die Ausschreibungen der Windparks an Land bleibt zudem bei 7,35 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Damit ist nach Ansicht des Bundesverbandes Windenergie (BWE) sowohl im Süden als auch in herausfordernden Mittelgebirgen und Forsten die Wirtschaftlichkeit erreichbar.

Ob sich jetzt genug Projekte finden, ist unklar. Trotz gestiegener Genehmigungszahlen ergab die erste Runde 2024 im Februar mit 2.400 MW nur Zuschläge für 1.795 MW. 2023 war in keiner Runde genug eingereicht worden. Der BWE sieht aber einen positiven Trend. Mit 7.500 MW sei 2023 ein Spitzenwert genehmigt und mit 6.400 MW ein solcher bezuschlagt worden, sagt BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek. Und 2024 werde das noch klar übertroffen werden.

Offshore-Auktionen

Für Meereswindparks schrieb die BNetzA Ende Januar zwei Entwicklungsflächen in der Nordsee für 1.500 und 1.000 MW auf nicht zentral voruntersuchten Flächen aus und Ende Februar drei voruntersuchte Nordseeflächen für zusammen 5.500 MW. Bis Juni und August müssen die Angebote eingehen.
Ausschreibungen nicht voruntersuchter Flächen sehen Zahlungsangebote der Projektierer vor, falls wie zu erwarten mehrere Bieter kein Absichern durch eine Einspeisevergütung zu mehr als null Cent pro kWh fordern. Das vielkritisierte Verfahren führte 2023 über dann folgende Überbietungsrunden zur Vergabe aller Kapazitäten an nur zwei Ölkonzerne, die 12,6 Milliarden Euro zusagten. (kw/tw)

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