Bringt das nun von Bundestag und Bundesrat verabschiedete neue Bundesimmissionsschutzgesetz (BimschG) die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen und speziell beim Erneuern des Anlagenbestands, dem Repowering? Das BimschG enthält nun klare Fristen für Genehmigungsbehörden und lasst keine Projektverzögerungen durch mehrmaliges Nachfordern von Unterlagen zu. Nach dem ersten Nachreichen von Papieren oder Expertisen beginnt die Frist des Genehmigungsverfahrens. Ändern Projektierer wegen neuer Anlagenentwicklungen den Typ der Turbine auf neuere Modelle um, dürfen die Behörden nur abgespeckt prüfen und müssen binnen sechs Wochen entscheiden oder die Anlage als genehmigt anerkennen. Projektmanager als Verwaltungshelfer sollen zum Einsatz kommen. Neue Repoweringregeln vereinfachen den Anlagenaustausch, indem sie aus dem bisherigen Turbinenbetrieb die grundsätzliche Verträglichkeit des Standorts für Natur und Wohnbevölkerung schlussfolgern. Künftig müssen die Behörden den gesamten Antragsprozess digitalisieren – ihn am Computer leicht zugänglich machen und die Antragsschritte schnell bearbeiten lassen. Auch Vorbescheide sollen leichter werden, um Bauvorhaben vor den Genehmigungen auf Risiko der Projektierer starten zu lassen.
Genehmigungen und Projektierungen dauern auch 2024 weiterhin lange in Deutschland. Obwohl es viele Ausschreibungen gab, verlangsamte sich der Zubau erstmals unter der aktuellen windenergiefreundlichen Regierungskoalition. Waren 2023 im ersten Halbjahr noch 82 Anlagen mit 388 Megawatt (MW) neu in Betrieb gegangen, waren es im ersten Halbjahr nun erst 35 Turbinen mit 191 MW. (tw)