Ein Energiemarkt-Gesetzentwurf zielt darauf ab, Stromteilen zur Eigenversorgung mit Erneuerbarenanlagen zuzulassen. Die im Energie-Wirtschaftsgesetz geplante Reform soll auch die Netzzugänge für dieses Energy Sharing vereinfachen.
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) lobte den im August vorgestellten Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums. Die Vorlage enthalte „viele begrüßenswerte Ansätze“ zur Neuregelung für „entscheidende Aspekte des deutschen Energiemarktes“. Nun werde das Energy Sharing „endlich angepackt“. Der Entwurf werde die Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern an der Energiewende stärken. Beim Energy Sharing können sich regionale Gemeinschaften von Einwohnern und Unternehmen als Investierende oder Betreibende von Erneuerbare-Energien-Anlagen verbinden, um ihre produzierte Energie ohne zusätzliche Netzentgelte unter sich zu teilen und zu nutzen. Mit dem Energy Sharing holt die Bundesregierung verspätet eine Vorgabe der Europäischen Union nach. (tw)