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Biogasanlagen

Branche kritisiert Entwurf für flexible Einspeisung

Der Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) für den flexiblen Stromnetz stützenden Betrieb von Biogasanlagen erweckt heftige Kritik der Branche. Es sei „nicht weniger als ein Leitfaden zum Ausstieg aus dieser unverzichtbaren Technologie“, urteilte die Präsidentin des Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE), Simone Peter, über das Anfang Dezember den Verbänden zur Stellungnahme vorgelegte Biogaspaket. So nennt das BMWK geplante Regelungen zur Flexibilisierung des Betriebs von Biogasanlagen. Deren übergeordnetes Ziel ist es, die unregelmäßige wetterabhängige Einspeisung aus Windparks und Solaranlagen durch flexible steuerbare Einspeisung aus Biogasanlagen zu stabilisieren. Für ihre Betreiber soll es durch eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes rentabel werden, die Stromerzeugung zu flexibilisieren und alternativ regionale Wärmenetze zu beliefern.

Die Branchenorganisationen sehen die vom BMWK in seinem Regelungsentwurf offenbarten Instrumente als unwirtschaftlich an. So sieht der Entwurf vor, dass sich die zulässige jährliche Einspeisung von heute 4.000 auf 2.500 und danach 2.000 Betriebsstunden reduziert. Aufgrund des hohen Werts der netzstützenden flexiblen Einspeisung soll die Vergütung mit einem erhöhten Flexibilitätszuschlag von 85 Euro pro Kilowatt (kW) Anlagenleistung statt bisher 65 Euro pro kW erfolgen. Die Betriebsstundenregelung ignoriere, dass im Sommer die Biogasanlagen bei weniger Strom- und Wärmebedarf nur in Teillast produzierten, im Winter aber viel mehr Wärme und so auch Strom absetzen könnten. Die vorgesehene Regelung sieht offenbar ein Anrechnen von Teillast mit vollen Betriebsstunden vor.

Die Biogasverbände forderten zudem die einmalige Ausschreibung von 1.800 Megawatt Biogasanlagenleistung. Viele Anlagen erreichen das Ende ihrer bisherigen Förderphase, sind aber ohne künftige Förderung nicht mehr rentabel. (tw)