An der jüngsten Runde der Innovationsausschreibungen durch die Bundesnetzagentur konnten sich erstmals auch sogenannte besondere Solaranlagen beteiligen. Neben den üblichen Kombinationen aus verschiedenen Erzeugungstechnologien und Speichern nahmen deshalb auch die ersten Agriphotovoltaikanlagen und solaren Parkplatzüberdachungen teil. Ein Gebot für einen schwimmenden Photovoltaikgenerator – die ebenfalls unter die besonderen Solaranlagen fallen – ging nicht ein.
Besondere Anlagen bevorzugt
Die bisherige Kritik, dass es die besonderen Solaranlagen im Wettbewerb mit Solar-Speicher- oder Solar-Wind-Kombinationen schwer haben würden, hat der Gesetzgeber so gelöst, dass die Solaranlagen für die Doppelnutzung von Agrar-, Parkplatz- und Wasserflächen bevorzugt bezuschlagt werden. Deshalb werden auch zwölf eingegangenen Gebote für Agriphtovoltaikprojekte und die einzige solare Parkplatzüberdachung, die an der Auktion teilnahm, eine Marktprämie bekommen.
22 Megawatt Agriphotovoltaik erfolgreich
Insgesamt entfallen so auf die besonderen Solaranalgen 23 Megawatt der ausgeschriebenen 397 Megawatt. Die solare Parkplatzüberdachung ging dabei mit einer Leistung von einem Megawatt ins Rennen, während die Agriphotovoltaik mit 22 Megawatt deutlich weiter vorangeschritten ist. Die restlichen Marktprämien gingen an Kombinationen aus Photovoltaik und Speichern. Gebote für Kombinationen mit anderen Technologien wie Windkraft gingen bei der Bundesnetzagentur nicht ein.
403 Megawatt bezuschlagt
Insgesamt liegt die bezuschlagte Leistung – inklusive der besonderen Solaranlagen – bei 403 Megawatt. Der Unterschied zur ausgeschriebenen Gesamtleistung von 397 Megawatt kommt dadurch zustande, dass das letzte noch bezuschlagte Projekt eine Marktprämie für die komplette angebotene Leistung bekommt. Von den 45 Geboten mit einer Gesamtleistung von 435 Megawatt haben immerhin 43 Gebote einen Zuschlag bekommen.
Geringe Marktprämie reicht oft aus
Besonders ist vor allem die Preisgestaltung. Denn mit 3,95 Cent pro Kilowattstunde liegt das niedrigste Gebot der Innovationsausschreibung unter dem der letzten regulären Solarausschreibung. Dort ging das niedrigste Gebot mit einem Wert von 4,05 Cent pro Kilowattstunde ein. Allerdings sind diese Werte nur bedingt vergleichbar. Denn anders als bei den technologiespezifischen Ausschreibungen, wo die Marktprämie nur die Differenz zwischen Markterlösen und Zuschlagswert ausgleicht, wird die Förderung bei der Innovationsausschreibung als fixer Betrag auf die Markterlöse aufgeschlagen.
Durchschnittliche Marktprämie gestiegen
Zudem liegt das höchste noch bezuschlagte Gebot mit 7,43 Cent pro Kilowattstunde in der Innovationsausschreibung über dem der regulären Solarauktion. Dort lag das höchste noch bezuschlagte Gebot bei 5,55 Cent pro Kilowattstunde. Dies treibt den mengengewichteten Durchschnittswert in den Innovationsausschreibungen nach oben. Er lag in dieser Runde bei 5,42 Cent pro Kilowattstunde. Damit ist er deutlich höher als in der vorangegangenen Innovationsausschreibung. Damals betrug die mengengewichtete durchschnittliche Marktprämie 4,55 Cent pro Kilowattstunde. (su)
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