Eine Radabstellanlage an der Sporthalle, neue Elektrogeräte in der Schulküche, strategisches Klimaschutzkonzept unter Beteiligung der Bevölkerung, energetisch optimiertes Klärwerk, Straßenbeleuchtung per LED – wenn es um den Klimaschutz geht, laufen viele Maßnahmen auf der Ebene der Städte und Gemeinden. Dass Geld und personelle Kapazitäten hierfür knapp sind, ist weder ein Geheimnis noch eine große Neuigkeit.
Zumindest teilweise kommt jetzt Abhilfe: Zum 1. Januar 2022 tritt die novellierte Kommunalrichtlinie in Kraft. Dahinter verbirgt sich ein millionenschweres Förderprogramm für Klimaschutz auf kommunaler Ebene: Seit 2008 wurden laut Bundesumweltministerium insgesamt 630,7 Millionen Euro an Kommunen, Sportvereine, kommunale Unternehmen oder Kirchen für Klimaschutzmaßnahmen ausgeschüttet, allein im Jahr 2020 knapp 80 Millionen Euro.
Unterstützung für kommunale Akteure
Von dem Geldsegen sollen künftig mehr Akteure und Projekte profitieren können. „Ziel war, die Förderung offener zu gestalten und weiter auszubauen“, sagt Ralf Cimander, der beim Projektträger Jülich (PTJ) die Weiterentwicklung der Kommunalrichtlinie koordiniert. Grundsätzliches Anliegen ist es, kommunale Akteure bei ihren Klimaschutzmaßnahmen zu unterstützen. Antragsberechtigt sind deshalb nicht nur Kommunen, sondern beispielsweise auch Kitas, Schulen und Hochschulen, Sportvereine, Kulturbetriebe, Unternehmen mit mindestens 25 Prozent kommunalem Anteil oder auch Religionsgemeinschaften. „Neu hinzugekommen sind jetzt unter anderem Sozial- und Wohlfahrtsverbände in öffentlicher Trägerschaft, gemeinnützige Einrichtungen der Sozialwirtschaft, und gemeinnützige Vereine“, so Cimander. Es sei ein wichtiger Schritt, die Förderung von Klimaschutzmaßnahmen auch den Trägern zukommen zu lassen, die sich ehrenamtlich engagieren oder sich dem Gemeinwohl verpflichtet haben. Ebenfalls neu dabei: Contractoren. „Viele Städte und Gemeinden haben zum Beispiel die Straßenbeleuchtung an Contractoren vergeben. Nun können Investitionen in diese Infrastruktur besser unterstützt werden.“
Erhöhte Fördersätze bei Finanzschwäche
Die Förderhöhe richtet sich nach der Maßnahme. Bei den Antragsberechtigten wird zudem in zwei Gruppen unterschieden: Finanzschwache Kommunen, deren Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bestätigt wird, und Antragsteller aus den drei Braunkohlerevieren im Westen und Osten Deutschlands erhalten erhöhte Fördersätze, die auch mal 100 Prozent der Kosten abdecken. Für alle anderen gelten die Regelförderquoten.
Doch nicht nur neue Akteure können künftig Gelder beantragen, es gibt auch mehr Maßnahmen, vor allem strategischer Art, die unterstützt werden. „Wir haben oft aus den Kommunen gehört, dass es an Ressourcen fehlt, um Ideen oder strategische Planungen für dringend benötigte Klimaschutzinvestitionen zu entwickeln“, sagt Cimander. Bei Machbarkeitsstudien, die von externen Dienstleistern bis zur Genehmigungsplanung erstellt werden können, werden daher bis zu 50 Prozent der Kosten bezuschusst.
Auch eigenes Personal wird unterstützt. So werden in den Bereichen Klimaschutzkoordination, Klimaschutzmanagement und Energiemanagement Personalkosten für neu geschaffene Stellen übernommen. „Das ist für uns ein ganz wichtiger Punkt“, sagt Ruth Drügemöller von der Klimaschutzagentur Niedersachsen. „Über die Förderung der Energiemanager haben wir uns besonders gefreut.“ Deren Stellen werden über drei Jahre mit bis zu 90 Prozent der Kosten unterstützt.
Auch eigenes Personal wird unterstützt. So werden in den Bereichen Klimaschutzkoordination, Klimaschutzmanagement und Energiemanagement Personalkosten für neu geschaffene Stellen übernommen. „Das ist für uns ein ganz wichtiger Punkt“, sagt Ruth Drügemöller von der Klimaschutzagentur Niedersachsen. „Gerade über die Förderung der Energiemanager haben wir uns besonders gefreut.“ Deren Stellen werden über drei Jahre mit 70 bis 90 Prozent der Kosten unterstützt.
„Energiemanager kümmern sich um den kommunalen Gebäudebestand, analysieren und optimieren den Energieverbrauch“, erläutert Drügemöller. Und da sei in vielen Kommunen noch Luft nach oben: „Nach unserer Erfahrung lassen sich durch die Arbeit eines Energiemanagers rund 20 Prozent der Energiekosten einer Kommune einsparen, ohne dass nennenswert investiert wird.“ Daher könnten sich die Stellen nach kurzer Zeit selbst finanzieren. „Wir rechnen mit 40 bis 50 Euro Energiekosten pro Einwohner, das macht in einer Kommunen mit 20.000 Einwohnern etwa eine Million Euro pro Jahr. Wenn Sie davon 20 Prozent sparen, haben Sie mehr als die Stelle finanziert.“
Gleichzeitig habe das Energiemanagement eine große Signalwirkung. „Zum einen merken die Kommunen, dass da große Einsparpotenziale sind und entwickeln Spaß an der Sache. Zum anderen erfüllen sie aber auch eine Vorbildfunktion für die Bürger und verschaffen dem Thema Klimaschutz mehr Aufmerksamkeit“, sagt Drügemöller.
Voll des Lobes ist sie auch über die neue Förderung für Personal in der Klimaschutzkoordination in Organisationen, die diese Aufgabe für weitere, meist kleinere Organisationseinheiten übernehmen. „Sie können für vier Jahre eine Förderung für eine zusätzliche Personalstelle beantragen, um Klimaschutz in denjenigen Kommunen zu ermöglichen, für die aufgrund ihrer Größe kein eigenes Klimaschutzmanagement in Frage kommt“, so Drügemöller.
Wer selbst das Klimamanagement übernehmen kann, geht aber nicht leer aus: Erstvorhaben im Klimaschutzkonzept und -management werden mit 70 Prozent und in finanzschwachen Kommunen mit 100 Prozent über 24 Monate unterstützt, die Anschlussvorhaben dann mit 40 und 60 Prozent über 36 Monate. Kommunen, die schon länger im Klimaschutz aktiv sind, können sich „integrierte Vorreiterkonzepte“ fördern lassen. Damit können alle Kommunen, die vor 2017 ein integriertes Klimaschutzkonzept erstellt haben, ihre Konzepte aktualisieren – mit dem Ziel, bis spätestens zum Jahr 2040 treibhausgasneutral zu werden.
„Man kann schon sagen, dass die Kommunalrichtlinie ein Erfolgsmodell ist“, sagt Drügemöller. „In Niedersachsen haben bisher mehr als 85 Prozent der Kommunen die vielfältigen Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie in Anspruch genommen.“ Insgesamt – so steht es im Vorwort der Richtlinie – sollen bis 2025 deutschlandweit 6.000 Kommunen erreicht werden.
Weitere Informationen: www.klimaschutz.de/neue-kommunalrichtlinie