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Worauf Sie seit dem 1. August achten müssen

Fünf Neuerungen für Solarbetreiber

1. Eigenverbrauch

Besitzer von Neuanlagen, die ihren Solarstrom selbst verbrauchen möchten, müssen nun für jede Kilowattstunde Eigenverbrauch einen Teil der EEG-Umlage von derzeit 6,24 Cent entrichten. Dieses Jahr sind es noch 30 Prozent, ab 2016 steigt der Anteil auf 35 Prozent, ab 2017 sind 40 Prozent der Umlage zu zahlen. Ausgenommen sind Betreiber von Anlagen mit zehn und

weniger Kilowatt Leistung. Haben die Betreiber vor dem 1. August Teile ihres Solarstroms selbst verwendet, bleibt der Eigenverbrauch weiterhin von der EEG-Umlage befreit. Das gilt sogar bei Modernisierungen und Ersatzinvestitionen, bei denen die Anlagenleistung dadurch nicht um mehr 30 Prozent gesteigert wird. Wichtig: Umlage-befreit sind auch Solaranlagen zur Wärmeerzeugung. Solarthermie bleiben weiter abgabenfrei.

2. Vergütung

12,75 Cent gibt es seit 1. August für die Kilowattstunde PV-Strom von Anlagen mit bis zu zehn Kilowatt, die auf Hausdächern installiert sind. Die Absenkung wurde etwas reduziert gegenüber ursprünglichen Plänen. Für Anlagen bis 500 Kilowatt Leistung gibt es 11,09 Cent. Für Anlagen, die vor August installiert wurden gilt Bestandsschutz. Ab nächstem Monat gehen neu installierte Anlagen mit einem geringeren, degressiven Vergütungssatz an den Start. Zudem sinkt die Vergütung jeden Monat, je nach Anzahl der Neuinstallationen in den jeweiligen Vormonaten. Wie wirkt sich dieser sogenannte „atmenden Deckel“ aus? Bei einem Marktvolumen von 2,4 bis 2,6 Gigawatt (GW) pro Jahr, dem politisch gewünschten Zubaukorridor, beträgt die Degression beispielsweise 0,5 Prozent monatlich. Verdoppelt sich das Marktvolumen auf fünf GW, erhöht sich die Degression auf 1,8 Prozent im Monat.

3. Marktintegration

Alle ab August neu installierten Anlagen mit 500 Kilowatt und weniger erhalten wieder bis zu 100 Prozent der Einspeisevergütung. 2016 sinkt die Grenzwert auf 100 Kilowatt. Für Dachanlagen mit 10 bis 1.000 Kilowatt, die zwischen April 2012 und Juli 2014 in Betrieb gegangen sind, gilt die alte Marktintegrationsregelung weiter: Sie erhalten höchstens 90 Prozent der erzeugten Jahresstrommenge vergütet. Die restlichen zehn Prozent müssen selbst verbraucht oder vermarktet werden.

4. Marktprämie

Der Strom aus neuen Anlagen mit 500 und mehr Kilowatt muss direkt an der Strombörse oder an Großabnehmer vermarkten werden. Ab 2016 gilt diese Vermarktungsregelung schon für Anlagen ab einer Größe von 100 Kilowatt. Bei dieser Direktvermarktung wird zusätzlich zu den Erlösen an der Börse, derzeit um die drei Cent pro Kilowattstunde, eine Marktprämie gezahlt, die die Höhe der bisherigen Einspeisevergütung ausgleicht. Hinzu kommt ein Aufschlag von 0,4 Cent pro kWh wegen des Aufwandes durch die Direktvermarktung.

5. Grünstromvermarktung

Gestrichen wurde die um zwei Cent reduzierte EEG-Umlage für Ökostrom bei der lokalen Direktlieferung. Mieter sind dadurch schlechter gestellt als Eigenheimbesitzer, wenn sie Solarstrom vom eigenen Dach beziehen. (Nicole Weinhold)