In erster Linie sollen die Ermittlungen den Vorwurf der Bilanzmanipulation gegen Windreich klären. Dabei geht es darum, ob die in den Bilanzen ausgewiesenen Umsätze und Forderungen von Windreich durch reale Geschäfte gedeckt wurden. Allein die falsche Darstellung der Bilanz als einzelne Tat würde laut Paragraph 331 des Handelsgesetzbuches mit einer Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Freiheitsentzug geahndet.
In den Ermittlungen ist die Prüfung der Bilanzfälschung der erste Untersuchungsschritt. Sollte sich der Verdacht bestätigen, folgen Untersuchungen wegen Kapitalanlagenbetrugs, Marktpreismanipulation und Kreditbetrugs. „Erst mit einer geschönten Bilanz, kann man die anderen drei Tatbestände verwirklichen“, erläutert Claudia Krauth, Erste Staatsanwältin und Pressedezernentin der Staatsanwaltschaft Stuttgart auf Anfrage.
Die Windreich AG erklärte in einer Pressemitteilung, sie werde mit der Staatsanwaltschaft Stuttgart „vollumfänglich“ kooperieren, um die Vorwürfe schnell auszuräumen. „Die Anschuldigungen werden sich als haltlos erweisen“, verspricht das Unternehmen; wegen des laufenden Ermittlungsverfahrens will es selbst derzeit keine Stellung beziehen.
Ermittlungen gegen drei aktive Vorstandsmitglieder
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft laufen nun gegen drei amtierende Vorstandsmitglieder, erklärt Claudia Krauth. Der Vorstand der Windreich AG besteht aktuell aus vier Mitgliedern. Zusätzlich wird gegen zwei ehemalige Vorstandsmitglieder ermittelt.
Während der Untersuchungen darf das Unternehmen nun zunächst unbehelligt mit seiner Arbeit fortfahren. Bis Ende 2013 sollen die 80 Turbinen des 400-Megawatt-Windparks Global Tech 1 – Windreichs erstem Offshore-Projekt – Windstrom in der deutschen Nordsee produzieren.
(Denny Gille)