Künftig wird ein sogenanntes Planfeststellungsverfahren das bisherige Genehmigungsverfahren ersetzen: „Ziel ist es, dass zuerst die Vorhaben planfestgestellt werden, die vermutlich am ehesten Strom in das Netz einspeisen können. Dabei wird insbesondere die Nähe zur Küste und zu Stromleitungen berücksichtigt“, teilt Ramsauer in einer Erklärung seines Ministeriums mit.
Bislang waren für einen Offshore-Windpark neben der Genehmigung durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) noch weitere Genehmigungen, beispielsweise vom Bundesamt für Naturschutz (BfN), erforderlich. Das ist künftig nicht mehr nötig: Ab sofort ist das Genehmigungsverfahren beim BSH gebündelt, und das BfN muss diesem gegenüber seine Stellungnahmen einreichen. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung kann jetzt zusammen mit dem Umwelt- und Wirtschaftsministerium die Kriterien für die Reihenfolge der Bearbeitung der Anträge festlegen. Das BSH darf künftig auch Anträge auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens zurückweisen, wenn bereits ein solcher Antrag läuft. Das soll weiteren Antragstellern, aber auch der Behörde unnötigen Aufwand ersparen. In Zukunft soll auch die „Vorratshaltung“ von Genehmigungen auf Seiten der Offshore-Windparkprojektierer eingedämmt werden: Antragsteller müssen nun einen konkreten Zeit- und Maßnahmenplanung mit einreichen. Vom Antragsteller sind damit regelmäßig Meilensteine bei der Umsetzung eines Parks nachzuweisen.
Derzeit sind in Deutschland insgesamt 52 Offshore-Turbinen mit einer Leistung von rund 200 Megawatt angeschlossen. „Im letzten Jahr hat das BSH lediglich zweimal grünes Licht für Offshore-Windparks gegeben, nämlich Albatros im August sowie Borkum Riffgrund 2 Ende Dezember. Seit 2001 haben wir damit 28 Genehmigungen für Meereswindparks mit rund 2000 Anlagen erteilt“, sagt BSH-Sprecher Christian Dahlke. Zudem stehe das Genehmigungsverfahren um RWE Innogy 1 kurz vor einer Entscheidung.
Was die Genehmigungspipeline von weiteren Offshore-Projekten betrifft, so verwies Dahlke auf sieben Stellungnahmen, die derzeit noch vom Bundesamt für Naturschutz ausstünden. Zurzeit befänden sich rund 120 Anträge für neue Meereswindprojekte auf seinem Schreibtisch.
Die Seeanlagenverordnung wurde erstmalig 1997 in Deutschland eingeführt und stellt die Rechtsgrundlage für den Bau von Meereswindparks in Nord- und Ostsee dar. Die zuständige Genehmigungsbehörde ist das BSH mit Sitz in Hamburg.
(Regine Krüger)
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bsh.de/de/Meeresnutzung/Wirtschaft/Windparks/index.jsp und www.bmvbs.de .