Der deutsche Bundestag hat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Es legt die Regeln für den Neubau von Wohn- und Gewerbegebäuden fest und führt so die bisherigen Regelungen aus den verschiedenen Einzelgesetzen zusammen, die bisher für die Planung von Neubauten relevant waren. Dazu gehören die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinspargesetz, und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Es soll die Umsetzung der Gebäudeenergierichtlinie der Europäischen Union sein, die festlegt, dass in Zukunft nur noch der Niedrigstenergiestandard bei Neubauten gelten soll.
Erneuerbare bleiben Pflicht
So hat die Bundesregierung die Vorgaben aus dem EEWärmeG übernommen, was den Einsatz von erneuerbaren Energien zur Erfüllung der Effizienzvorgaben betrifft. Diese wurde aber um die Option erweitert, mit Photovoltaik und Brennstoffzellen ebenfalls die Vorgaben erfüllen zu können. So muss die Wärme- und Kälteversorgung anteilig mit erneuerbaren Energien gedeckt werden. Diese Vorgabe gilt als erfüllt, wenn pro Quadratmeter Nutzungsfläche eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von mindestens 0,02 Kilowatt installiert ist. Voraussetzung ist dabei, dass der Solarstrom größtenteils direkt vor Ort genutzt wird.
Solarstrom senkt Primärenergiebedarf
Die Installation einer Ökostromanlage – in der Regel sind das Photovoltaikanlagen – senkt zudem die ermittelten jährlichen Primärenergiebedarf des Gebäudes um 150 Kilowattstunden pro Kilowatt installierter Leistung, wenn kein Speicher integriert wird. Mit Speicher können 200 Kilowattstunden pro Kilowatt Leistung angerechnet werden.
Dazu kommt noch, dass ab einer Anlagengröße von 0,02 Kilowatt pro Quadratmeter Gebäudenutzungsfläche noch das 0,7fache des jährlichen Endenergiebedarfs angerechnet werden kann. Allerdings können maximal 20 Prozent des jährlichen Primärenergiebedarfs über eine Photovoltaikanlage angerechnet werden. Mit einem Stromspeicher steigt dieses Maximum auf 25 Prozent.
Ähnliche Regelungen gelten auch für Nichtwohngebäude. Allerdings können hier schon mit 0,01 Kilowatt Anlagenleistung pro Quadratmeter Nutzungsfläche das 0,7fache des Energiebedarfs der Anlagentechnik angerechnet werden. Mit einem Speicher kann der Architekt sogar den gesamten Energieverbrauch der Anlagentechnik – nicht nur rechnerisch – mit der Photovoltaik abdecken.
Gesetz ist wenig ambitioniert
Das Gebäudeenergiegesetz stößt auf geteiltes Echo. Zwar definiert die EU-Richtlinie nicht, was ein Niedrigstenergiegebäude (Nearly Zero Energy Buliding – NZEB) ist, wie sie in Zukunft in Europa ausschließlich gebaut werden. Doch aus Sicht von Umweltschutz- und Energieverbänden bleibt das jetzt verabschiedeten Gesetz weit hinter der Idee zurück, dass Gebäude in Zukunft möglichst kaum noch Energie verbrauchen oder diese vor Ort mit regenerativ erzeugen.
Zwar gibt es einige Fortschritte hinsichtlich der Vorgaben zur Nutzung von Erneuerbaren Energien. Denn durch die Anrechnung der Solarenergie auf die Gesamteffizienz des Gebäudes sparen sich Planer und Architekten einen Teil der Dämmung. Doch auf heftige Kritik stößt vor allem, dass das grundlegende Ziel der Energieeffizienz auf dem Niveau des EnEV-Standards KfW 75 bleibt. „Die Richtlinie sieht aber vor dass ab 2021 alle Neubauten Niedrigstenergiegebäude sein sollen. Laut EU-Kommission würde ein KfW-40-Niveau diesen Anforderungen entsprechen“, kritisiert Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft, die wenig ambitionierten Vorgaben im GEG.
TGA-Planer sehen Verbesserungsbedarf
Eine ähnliche Kritik kommt auch aus dem Bundesindustrieverbands Technische Gebäudeausrüstung (BGTA). „Leider ist es dem Gesetzgeber nicht gelungen, das Energieeinsparrecht bei dieser Gelegenheit auch zu entbürokratisieren und zu vereinfachen. Auch wurden nicht alle Vorgaben der im Jahr 2018 novellierten EU-Gebäuderichtlinie im GEG umgesetzt: Deshalb muss es schon bald wieder überarbeitet werden“, erklärt Günther Mertz, Geschäftsführer der TGA-Repräsentanz Berlin, in einer gemeinsamen Pressemitteilung des BGTA, des Fachverbands Gebäude-Klima und dem Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte. Positiv sieht er vor allem, dass der Niedrigstenergiestandard für private Gebäude so festgelegt wurde, dass auch zukünftig KfW-Effizienzhäuser 40 und 55 förderfähig bleiben. „Die Überprüfung des Standards im Jahr 2023 ist angesichts des Tempos der technischen Entwicklungen sinnvoll. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit wurde aus dem Energieeinsparungsgesetz in das GEG übernommen und deutlich ausgeweitet. Er wird ausdrücklich auch für die Bereiche gelten, die bisher durch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz geregelt wurden“, betont Mertz.
Umwelthilfe stuft GEG als Sanierungsfall ein
Aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe war das Gesetz schon vor seiner Verabschiedung überholt. Es verpasse die notwendigen Weichen für den Klimaschutz in Gebäuden, weil die bereits heute geltenden und zu niedrig angesetzten Effizienzstandards eingefroren wurden. Die DUH fordert, dass die Vorgaben für den Neubau mindestens auf den Standard KfW-40 angehoben werden. Für den Bestand müsse der Mindeststandard KfW-55 sein. „Das Gebäudeenergiegesetz ist ein klimapolitischer Sanierungsfall“, betont Barbara Metz, stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH. „Sinn und Zweck bleiben unklar, da es keine Anhebung des Effizienzniveaus vorsieht. Damit macht sich das Gesetz selber überflüssig. Schon jetzt muss Klimaneutralität bei Neubau und Sanierung zum Maßstab werden. Sonst muss vor 2050 ein weiteres Mal saniert werden.“
Wohneigentümer begrüßen niedrige Standards
Lob kommt hingegen von den Verbänden der Immobilienwirtschaft und der Wohneigentümer, die sich unter anderem dafür eingesetzt haben, die Standrads so gering wie möglich zu halten. Hier geht die Angst um, ein zu hoher energetischer Standard werde die Baukosten nach oben treiben, wie Manfred Jost, Präsident der Verbandes Wohneigentum (VWE), warnt. Er ruft nach einer stärkeren Förderung vor allem für die energetische Sanierung des Gebäudebestandes.
Innovationsansatz kann dicke Dämmung vertreiben
Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbands der Wohnungswirtschaft GdW, sieht vor allem in der Innovationsklausel und der Stärkung der Photovoltaik in Verbindung mit einem Quartiersansatz einen großen Fortschritt im Vergleich zu den bisherigen Regelungen. „Sie ist die Voraussetzung dafür, dass der kostengünstigste Weg zwischen Gebäudeeffizienz und Einbindung erneuerbarer Energien gesucht werden kann“, schreibt er in einer Pressemitteilung schon vor der Verabschiedung des Gesetzes. Damit bestehe die Chance, die Dämmstandards nicht weiter hochzutreiben, sondern zugunsten der alternativen Lösungen auf eine immer dickere Dämmung zu verzichten.
Klimaschutz bleibt auf der Strecke
Ausgerechnet diese Innovationsklausel stößt aber bei der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF) auf Skepsis. Christian Noll, Geschäftsführender Vorstand der DENEFF, fürchtet, dass diese ohne Not neue Schlupflöcher schaffe, die zur Kostenfalle für Mieter werden könnten, da darüber die Anforderungen an den Wärmeschutz abgesenkt und mit erneuerbaren Energien ausgeglichen werden können. Außerdem werde eine große Chance verpasst, die richtigen Weichen für einen klimaneutralen Gebäudebestand 2050 zu stellen. Noll rät zudem Bauherren von Einfamilienhäusern mit höheren Effizienzstandards zu bauen als sie im GEG vorgegebenen sind. Insgesamt hält er das GEG für eine Mogelpackung für Mieter, Bauherren und den Klimaschutz.