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HUSUM Wind

Die Richtung stimmt

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck ist bei der Eröffnungsveranstaltung erst Redner, dann Debattenteilnehmer. Mit uns spricht er über Zeit, die es braucht, bis gute Gesetze wirken.

Der Windparkzubau an Land beschleunigt sich endlich. Was an Ihren Gesetzen greift jetzt, was 2022 noch nicht wirkte?

Robert Habeck: Wir sehen tatsächlich eine neue Dynamik. Sie hat schon mit dem Regierungswechsel angezogen, schon, weil zum Beispiel das Osterpaket den Willen dieser Regierung zur Energiewende zeigt und einen langfristigen Planungshorizont und Signalwirkung schafft Die konkreten Maßnahmen entfalten aber im Grunde jetzt erst ihre Wirkung. Zwei Beispiele: Seit Jahresbeginn gilt der im EEG neu verankerte Grundsatz, dass erneuerbare Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegen, was Gerichte und Behörden jetzt bei Genehmigungs- und Klageverfahren berücksichtigen. Und die von uns verabschiedeten artenschutzrechtlichen Erleichterungen sorgen jetzt dafür, dass eine Reihe von Projekten schneller genehmigt werden können – auch dank der EU-Notfallverordnung, die wir erfolgreich in Brüssel verhandelt haben.  

Noch erreicht Deutschland bei weitem nicht die Windenergieausbauziele. Was fehlt?

Robert Habeck: Die Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes wird helfen, die viel zu lange Genehmigungsdauer für Windenergieanlagen - aktuell sind das im Durchschnitt rund zwei Jahre! - mindestens zu halbieren. Genehmigungsfristen dürfen zum Beispiel in Zukunft nur noch einmalig statt wie bisher beliebig oft verlängert werden. Aber darauf ruhen wir uns nicht aus, sondern arbeiten mit der Wind an Land Strategie weiter. Ich höre dabei oft von Projektierern und Genehmigungsbehörden, die Gesetze sind da, jetzt brauchen wir Zeit und Hilfestellung für die Umsetzung. Deshalb schreiben wir als Bundesregierung Vollzugsleitfäden zu den verschiedenen Gesetzen, als Handreichung für die, die planen, genehmigen und bauen.

Leider bleiben die Ausschreibungen klar unterzeichnet. Liegt es am Ausschreibungssystem?

Robert Habeck: Erlauben Sie mir eine Gegenfrage: Woher kommt denn die Unterzeichnung? Doch weil wir im Gegensatz zu allen bisherigen Bundesregierungen zum ersten Mal die Ausbauziele für die Erneuerbaren, darunter Wind an Land, und damit die Ausschreibungsmengen so drastisch angehoben haben, wie es unsere klimapolitischen Ziele erfordern. Deshalb überrascht mich die momentane Unterzeichnung nicht wirklich. Hauptsache, die Richtung stimmt, und das zeigen sowohl die steigenden Genehmigungszahlen, als auch die bezuschlagten Gebotsmengen. Da liegen wir jetzt nach drei Ausschreibungsterminen schon weit über den Vorjahren. Natürlich sind wir beim Windenergieausbau noch nicht auf Zielniveau. Was wir brauchen, sind ausreichend ausgewiesene und verfügbare Flächen und Genehmigungen, Genehmigungen, Genehmigungen.

Weiterhin findet die Zubau-Beschleunigung in nur wenigen Bundesländern statt. Müssen Sie ein früheres Zieljahr vorgeben als 2027, zu dem die Länder 1,4 Prozent der Landesfläche für Windparks ausweisen müssen?

Auch hier gilt: das Windflächenbedarfsgesetz ist ja erst seit wenigen Monaten in Kraft und beginnt jetzt zu wirken. Seine Zielvorgaben werden gerade in allen Bundesländern verankert. Ergänzend kümmern wir uns darum, dass auch kurzfristig mehr Fläche bereitgestellt wird. Zum Beispiel können die Länder ihre Flächenziele verbindlich vorziehen und die Kommunen leichter zusätzliche Flächen ausweisen. Am Ende kommt es auf die tatsächlich nutzbaren Flächen und den Ausbau an. Hier sehen wir ein verpflichtendes Monitoring vor, auf dessen Grundlage auch das Windenergieflächenbedarfsgesetz evaluiert wird. (TW)