Die Akteure auf dem Markt der erneuerbaren Energien in Italien beschäftigen sich derzeit vor allem mit der Frage, was passiert, wenn der „contatore“, der Zähler der Fördergelder, vor Inkrafttreten des neuen Dekretes auf Null geht. Laut einer Mitteilung der für Förderung zuständigen Gestore dei Servizi Energetici (GSE) im Wirtschaftsministerium steht dieser Zähler bei 33 Millionen Euro, sodass die Obergrenze der Förderungen von 5,8 Milliarden (Mrd.) Euro in Kürze erreicht sein dürfte. Und die große Frage lautet, was passiert wenn das Kontingent der Förderungen vor Inkrafttreten des neuen Dekretes ausgeschöpft sein sollte.
Auf alle Fälle würde dadurch eine Zeitspanne geöffnet, in der keine Bestimmungen hinsichtlich der Förderungen in Kraft sind. Auch wenn derzeit davon ausgegangen wird, dass die Auswirkungen eines derartigen Vakuums überschaubar bleiben, würde ein solches zeitliches Fenster für Verunsicherung unter den Investoren sorgen. Sie müssten dann ihr Projekt in der Form anpassen, dass sie in den Genuss der Förderungen des neuen Dekretes fallen können. Dabei könnte es vor allem bei der Eintragung ins Register knapp werden, da allfällig noch frei werdende Kapazitäten durch die bisher in Wartestellung befindlichen Projekte besetzt werden könnten. Vor allem bei Wasserkraft und Wind dürften kaum mehr neue Projekte zum Zug kommen. Für diese Projekte bleibt dann nur mehr der Zugang zu Förderungen über die Ausschreibungen, wobei hier auf Grund der Konkurrenz wohl erhebliche Abschläge einzurechnen sein dürften.
Bekanntlich wurde das Dekret Anfang November von der Staat–Regionen-Konferenz gut geheißen und dann an die EU–Kommission zur endgültigen Prüfung übermittelt. Dieses Verfahren, das in dieser Form neu ist, könnte einen Zeitraum von bis zu 60 Tagen in Anspruch nehmen. Verlängert würde die Prüfungsphase noch, wenn die EU- Kommission Änderungswünsche vorbringen sollte. Gründe dazu könnte sie finden, wenn man bedenkt, dass auch dieses neue Dekret immer noch Förderungen über das Register vorsieht, während von Seiten der EU vorwiegend auf die Mechanismen des freien Marktes gesetzt wird.
Ausschreibungen in Italien
Mit dem neuen Dekret werden noch einmal 80 MW an Wasserkraft und 60 MW Windkraft über das Register gefördert. Der Großteil der Förderungen erfolgt aber bereits über die Ausschreibungen (aste), bei denen 800 MW der förderbaren Energie auf die Windenergie entfallen.
Die größte Neuerung des Dekretes besteht wohl in der Wahl des Gesetzgebers nicht einfach eine Neufinanzierung des Dekretes aus dem Jahre 2012 aufzulegen, sondern vor allem die Berechnungsmethode für die Gesamtförderung zu verändern und von der bisherigen Methode der „virtuellen“ Vormerkung auf die Art der wirklichen Zuteilung der Förderung umzusteigen. Bisher berechnete der „Zähler“ die Beträge für die möglichen Beihilfen, während mit der neuen Methode die Förderung erst mit der Inbetriebnahme der Anlage berechnet wird und somit nur mehr die tatsächlichen Förderungen berücksichtigt. Ziel dieser Maßnahme ist es den Zählstand erheblich zurückzusetzen und dadurch Fördergelder in Höhe von 400 Millionen Euro frei zu machen.
Investitoren wurden im abgelaufenen Jahr durch den unberechenbaren Verlauf des „contatore“ davon abgehalten neue Investitionen zu tätigen, da sich dieser, auch in Folge von unkontrollierten Ausschlägen, immer in unmittelbarer Nähe der Obergrenze von 5,8 Mrd. Euro bewegte. Durch die neue Berechnungsmethode soll Investoren mehr Sicherheit hinsichtlich ihrer Initiative gegeben werden, wenn auch im Rahmen einer Verminderung der Beihilfen.
Tücken des Übergangs
Im Auge zu behalten sind die Tücken, die mit dem Übergang von der bisherigen Regelung auf die neue Regelung verbunden sind. Insbesondere muss vor Augen gehalten werden, dass ein zu früher Baubeginn von Anlagen vor Aufnahme in das Register den Verfall der Förderung bewirken kann. Anlagen, die in den letzten Monaten einen formellen Baubeginn übermittelt, bisher aber noch keinen Antrag auf Teilnahme an den Ausschreibungen gestellt haben, um in die Förderung des Dekretes aus dem Jahre 2012 zu fallen, laufen Gefahr leer auszugehen. Für diese Anlagen ist es in Zukunft wohl nicht mehr möglich sich in den Registern eintragen zu lassen.
Sicher scheint derzeit, dass es nach Auslaufen dieses Dekretes keine weiteren Förderungen mehr geben wird und dass ab Dezember 2016 der italienische Energiemarkt ausschließlich von den Kräften des freien Marktes auf Grundlage des reinen Wettbewerbes geleitet sein wird.
Autor: Martin Plieger, GERHART GOSTNER amp; PARTNER, Anwaltssozietät - Studio Legale Associato, Bozen