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Betriebsführung

Wer nicht richtig prüfen lässt, hat am Ende den Schaden

Martin Veltrup, ö.b.u.v. Sachverständiger der IHK Oldenburg für WEA, Sachverständigenbüro Martin Veltrup, referiert auf dem WebSeminar „Schäden und Schadensprävention bei Windenergieanlagen“ vom 16. Bis 17. März 2021. Hier geht es zur Übersicht und zum Programm: https://www.bwe-seminare.de/veranstaltungen-schaeden-und-schadenspraevention-bei-windenergieanlagen-5/programm

Herr Veltrup, mir berichtete gerade eine Planerin, sie habe eine Reihe von Anlagen in den Weiterbetrieb genommen und kurze Zeit später habe ein Teil von ihnen einen Totalschaden erlitten. Kann das denn sein, wenn man vorher noch den Sachverständigen zur Prüfung für den Weiterbetrieb in der Anlage hatte?

Martin Veltrup: Das hängt von der Qualität der Prüfung ab. Viele Schäden passieren nicht plötzlich, sondern sind absehbar. Nach 20 Jahren ist ein Materialfehler im Getriebe eher selten. Aber wir haben auch davon gehört. Mir ist etwa ein Fall bekannt, bei dem an einem Generator ein Wicklungsschluss nach 22 Betriebsjahren aufgetreten ist. Wir haben etwa 1.250 Anlagen zum Weiterbetrieb geprüft – mit einer Nennleistung von 80 bis 3.000 Kilowatt.

Was bedeutet ein Wicklungsschluss für die Turbine?

Martin Veltrup: Ein Wicklungsschluss ist ein Generatorschaden. Die Generatorwicklung ist ausgefallen. Das kann man nicht oben an der Anlage reparieren, sondern man benötigt einen Kran, um den Generator gegen einen Überholten auszutauschen. Da ist man schnell bei 40.000 bis 50.000 Euro. Wenn eine Anlage an dem Standort eine Million Kilowattstunden bringt und drei Cent pro kWh an der Börse gezahlt werden, hat sie dadurch schon 15.000 Euro Minus in dem Jahr 2021 gemacht, sodass ein Weiterbetrieb kaum noch wirtschaftlich darstellbar ist. Es sei denn, man hat einen sehr guten Standort. Die Betreiber in dem beschriebenen Fall haben sich entschieden, die Anlage weiter zu betreiben, obwohl sie in diesem Jahr nichts verdienen werden. Aber sie gehen davon aus, dass der Strompreis an der Börse steigt. Sie hoffen, dass keine weiteren Schäden dazu kommen. In diesem Jahr ist es für Betreiber von Anlagen in der 500/600-kW-Klasse, die nur noch am Spotmarkt vergütet werden, sehr schwer.

Wenn man so eine kleine Anlagen hat, will man sicher nicht viel Geld für die Prüfung ausgeben, oder?

Martin Veltrup: Richtig. Man muss unterscheiden, dass die eigentliche Prüfung für den Weiterbetrieb über das 20. Betriebsjahr hinaus aufgrund dessen, dass es einmalig als eine Kombination aus analytischer und praktischer Überprüfung -ähnlich der Wiederkehrenden Prüfung- eine sehr kostenaufwändige Prüfung ist. Die jährlich oder alle zwei Jahre je nach Zustand der Anlage stattfindende Folgeprüfung ist dann zwar günstiger, aber im Verhältnis zu dem, was ein Betreiber einer 500-kW-Anlage erwirtschaften kann, immer noch relativ kostenintensiv.

Welche Anlagen prüfen Sie denn derzeit am häufigsten? Bestandsanlagen für den Weiterbetrieb?

Martin Veltrup: Ein kleiner Teil sind Weiterbetriebsprüfungen, aber der überwiegende Teil sind Inbetriebnahme- und Gewährleistungsprüfungen an Anlagen der Drei- bis Vier-Megawatt-Klasse.

Inbetriebnahme von neuen Anlagen?

Martin Veltrup: Genau. Da will der Betreiber wissen, ob die vertraglichen Pflichten des Herstellers erfüllt sind. Die Genehmigungsbehörde möchte wissen, ob die Auflagen, die in der Baugenehmigung festgeschrieben sind, an diesem Bauwerk auch erfüllt worden sind - etwa Schattenwurf-Module, Sichtweiten-Messgeräte, oder ähnliches - sodass dort im Rahmen der Inbetriebnahmeprüfung sehr viel zu tun ist.

Und Gewährleistung?

Martin Veltrup: Diese Prüfungsart führen wir üblicherweise vor Ablauf von zwei oder fünf Jahren Gewährleistungzeitsraum durch – je nachdem, wie der Betreiber dieses vertraglich mit dem Hersteller vereinbart hat. Der Kunde möchte wissen, ob sich Schäden gebildet haben, zum Beispiel ob sich an den Außenwänden von Betontürmen Risse gebildet haben. Wenn ja – sind sie auf den Betrieb der Anlage zurückzuführen? Sind diese Risse überproportional, bzw. in kritischer Ausprägung vorhanden, sollte man diese im Rahmen der Gewährleistung als Mängel anzeigen, die noch behoben werden müssen, bevor es nach Ablauf der Gewährleistung zu erheblichen bzw. wesentlichen Schäden kommt.

Was raten Sie Betreibern, damit diese mit möglichst geringem Kostenaufwand durch die mindestens 20 Jahre technischen Betrieb für ihre Anlagen kommen?

Martin Veltrup:  Schäden möglichst frühzeitig erkennen. Das wichtige Werkzeug ist dabei das Condition Monitoring. Mobile oder stationäre Schwingungsmessungen. Beim Generatorlager etwa muss man Schäden früh finden, damit gar nicht erst ein großer Schaden am Generator auftritt. Bei Getrieben ist es so, dass Sie bestimmte Lager oben auf den Anlagen tauschen können. Die Schäden müssen Sie aber früh finden. Zum Beispiel Lager an einer schnellen Welle in einem Getriebe. Da werden ja gehärtete Materialien freigesetzt, die sich durch das ganze Getriebe bewegen und zu Sekundärschäden führen. Sodass Bauteile, die oben nicht tauschbar sind, ausfallen. Wer Schäden früh erkennt, zum Beispiel Risse im Maschinenrahmen, kann sie für vielleicht 1.000 Euro reparieren lassen und nicht für eine halbe Million Euro, weil ein neuer Maschinenrahmen hoch muss. Sie wollen neue Erkenntnisse zur Windkraftentwicklung  im Blick behalten? Dann abonnieren Sie doch unseren kostenlosen Newsletter! Hier können Sie sich anmelden.