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Ausschreibungen

De-Minimis: Chance für kleine Windkraft-Projekte

Philipp von Tettau, Rechtsanwalt in der Kanzlei Müller-Wrede amp; Partner in Berlin, befasste sich auf den Windenergietagen von Spreewind in seinem Vortrag mit der Frage, wie im künftigen Ausschreibungsszenario die sogenannte De-Minimis-Regel idealerweise eingesetzt werden sollte. Noch hat die Bundesregierung nicht erkennen lassen, dass sie die Sonderregelung für kleine Projekte überhaupt einführen will. Vonseiten Brüssels bestünde aber die Möglichkeit, Projekte mit maximal sechs Anlagen mit je bis zu sechs Megawatt in diesen De-Minimis-Pool aufzunehmen und von Ausschreibungen auszuklammern. In den EU-Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014-2020 zu De Minimis heißt es: "(127) Für Anlagen mit einer installierten Stromerzeugungskapazität von weniger als 1 MW und Demonstrationsvorhaben, ausgenommen Windkraftanlagen, für die als Grenzwert eine installierte Stromerzeugungskapazität von 6 MW oder 6 Erzeugungseinheiten gilt, können Beihilfen ohne Ausschreibung nach Randnummer (126) gewährt werden."

Von Tettau sagte während seines Vortrags zum Eckpunktepapier des Wirtschaftsministeriums: "Vielleicht haben Sie sich gewundert, dass das BMWi das gar nicht aufgenommen hat. Vielleicht haben wir nicht deutlich machen können, wen wir wie wovor schützen wollen?" Um Vielzahl von Akteuren und Vielfalt zu erhalten, brauche man plausible Maßnahmen.

Von Tettau verweist auf die Akteursvielfalt als angeblich auch dem Gesetzgeber wichtiges Ziel. Sie erfordere Schutz kleinerer Unternehmen und Bürgerenergiegesellschaften;
deshalb sei die Forderung des Bundesverbands Windenergie bezüglich De-Minimis: 6 MW pro Anlage und bis zu 6 Anlagen als Schwelle für De-Minimis. Als Vergütung schlägt der BWE das Auktionsergebnis plus zehn Prozent vor - Anwendbar für kleine und mittlere Unternehmen (KMU gem. EU-Definition).

Eine Hilfe wäre die Regelung unter anderem für Bürgerenergiegenossenschaften. Eine BWE-Umfrage unter Bürgerenergie-Gesellschaften ergab laut von Tettau, dass die Genossenschaften vor allem Angst haben, am Ende mit leeren Händen dazustehen. Sprich: Sie bekommen keinen Zuschlag, aber das bis dahin für die Planung eingesetzt Geld der Genossenschaft ist verloren.(Nicole Weinhold)