Die Präsidentin des Bundesverband Windenergie (BWE), Bärbel Heidebroek, kritisiert den Vorschlag der Bundesregierung zur Reform des Luftverkehrsgesetzes, das demnach eine Erweiterung des bisherigen Bauverbotes für Windenergieanlagen bewirken würde. Mit dem dann entstehenden „weiträumigen Interessenbereich von jeweils 50 Kilometern um die 18 Radarstandorte wären etwa 33 Prozent der gesamten Landesfläche“ von dem Ausschluss der Windkraftnutzung betroffen, rechnet Heidebroek vor. Wie bereits im Mai bekannt wurde, sieht der Entwurf auch vor, dass „stationäre militärische Einrichtungen zur Kontrolle des Flugbetriebs“ neue Windparks ausschließen, wenn deren Großrotoren die Einrichtungen stören könnten. Ein Nachweis der Störung wäre nicht verlangt.
Schon in den vergangenen Monaten hatte die Bundeswehr durch Beanspruchung von auf ihren Karten eingezeichneten Tiefflug-Übungsstrecken für Unruhe unter den deutschen Windparkprojektierern gesorgt. Gemeinsam hatten beispielsweise das Umwelt- und das Verkehrsministerium in Baden-Württemberg beklagt, die Bundeswehr zeichne solche Schneisen sogar über schon für Windparks beplante Bereiche hinweg. Rechtliche Auswege, um die Interessenkonflikte zwischen Militär und Energieversorgung sinnvoll zu regeln, lassen sich freilich längst aufzeigen. Solche hatte der Leipziger Windkraftanwalt Martin Maslaton in unserem Magazin frühzeitig im September 2022 skizziert. Zudem ließ im Mai nun ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster aufhorchen, weil die Juristen der Bundeswehr nahelegten, im Zweifelsfall beim Bestimmen ihrer Tiefflugschneisen bestehende Windparkvorplanungen zu beachten. Zur Vermeidung von Konflikten könne diese ja leichte Verlegungen der Korridore prüfen.
Noch kurz vor der parlamentarischen Sommerpause zeigte sich der BWE optimistisch, dass Bundeswehr und Verteidigungsministerium für die Windkraft wohl möglichst viel Raum frei lassen möchten. Nun lässt der BWE deutlich skeptischer anklingen, „dass die Hoffnungen auf pragmatische Lösungssuche aktuell von immer mehr Zweifeln begleitet werden. Zunehmend werden nämlich um militärisch genutzte Flugplätze und Tiefflugstrecken zusätzliche Abstandsradien reklamiert, die fachlich nicht begründet sind.“ Der Gesetzentwurf würde den in der Arbeitsgemeinschaft Windenergie und Bundeswehr „gesuchten pragmatischen Ansatz untergraben“. Das Bundesverteidigungsministerium wies einstweilen die BWE-Besorgnisse als unbegründet zurück. So „massive Einschränkungen“ der Windkraftentwicklung an Land durch das Gesetz seien nicht absehbar, deutete es an.