Um den Kunden im Produktdschungel beratende zur Seite zu stehen, hat das Öko-Institut in Berlin Kriterien entwickelt, wann Wechselrichter das Umweltzeichen „Blauer Engel“ erhalten. „Die Kriterien sind bestens geeignet, dass Investoren von Solaranlagen besonders energieeffiziente und umweltfreundliche Photovoltaikwechselrichter im Markt erkennen können“, erklärt Jens Gröger, Leiter des Projektes Top 100 beim Öko-Institut. „Damit setzen sich beste Geräte durch und tragen nicht zuletzt dazu bei, dass die Anlagen auch wirtschaftlich arbeiten.“ Die von den Berlinern entwickelten Kriterien gelten zusätzlich zu den ohnehin für Wechselrichter gültigen Sicherheitsvorschriften zum Schutz gegen elektrischen Schlag, elektrische Energie, Brand, mechanische und sonstige Gefahren sowie hinsichtlich der elektromagnetischen Verträglichkeit erfüllen.
Energieeffiezienz besonders wichtig
Grundlage für das Umweltzeichen ist, dass ein Wechselrichter einen Wirkungsgrad von mindestens 95 Prozent erreicht, also möglichst viel Gleichstrom aus dem Photovoltaikgenerator in netzkonformen Wechselstrom umwandelt. Deshalb dürfen Wechselrichter, die das Umweltzeichen erhalten, nur sehr wenig Energie für den Eigenbetrieb verbrauchen. „Jede Kilowattstunde Solarstrom ist kostbar und darf nicht durch unnötige Umwandlungsverluste verschwendet werden“, begründet Jens Gröger die herausragende Bedeutung des Effizienzkriteriums. Auch der Leerlaufverlust geht in die Bewertung des Instituts mit ein. Der entsteht unter anderem, wenn die Photovoltaikanlage in der Nacht keinen Strom produziert, aber der Wechselrichter dennoch Strom verbraucht, etwa für laufende Digitalanzeigen. Dieser Leerlaufverlust des Wechselrichters darf nicht über 0,5 Watt liegen, um mit dem Umweltsiegel ausgezeichnet zu werden. Wechselrichtern mit einer integrierten Datenschnittstelle, auf die jederzeit über eine Datenverbindung zurückgegriffen werden kann, gestehen die Prüfer einen Leerlaufverlust von maximal 5 Watt zu.
Außerdem bewertet das Öko-Institut die Möglichkeit des Wechselrichters, auch Aufgaben im Netzmanagement zu übernehmen und das Stromnetz zu stabilisieren. So müssen Wechselrichter blindleistungsfähig sein und sich vom Netzbetreiber fern steuern lassen. Als Grund für dieses Kriterium geben die Berliner die jahres- und tageszeitabhängigen Schwankungen bei der Produktion von Solarstrom an.
Nur Geräte ohne Schadstoffe bekommen das Umweltsiegel
Ein drittes wichtiges Kriterium für das Umweltzeichen ist, dass der Wechselrichter keine Schadstoffe enthält. Geräte, die problematische Stoffe wie Blei, Cadmium, Quecksilber, Brom oder sechswertiges Chrom enthalten, bekommen keinen „Blauen Engel“. Dabei setzt das Öko-Institut auf eine freiwillige Verpflichtung der Hersteller, diese Stoffe weder in den Gehäusen noch in der Elektronik der Wechselrichter einzusetzen. Die Berliner begründen das damit, dass die Richtlinie der Europäischen Union zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten derzeit nicht verpflichtend für Photovoltaikprodukte gilt.
Auch die Recyclingfähigkeit und die Garantiebedingungen fließen in die Bewertung des Öko-Instituts ein. So müssen die Hersteller innerhalb einer fünfjährigen Garantiefrist defekte Teile durch einen Vor-Ort-Service innerhalb von 48 Stunden kostenfrei austauschen. Noch besser kommen Hersteller von Geräten weg, die eine Garantie von sieben Jahren sowie die Möglichkeit der Garantieverlängerung auf 20 Jahre anbieten. Außerdem müssen sie kaputte Wechselrichter unentgeltlich zurücknehmen und auch das Recycling darf den Kunden nichts kosten. Außerdem müssen die Wechselrichter recyclinggerecht konstruiert sein. Das heißt, die Geräte muss man leicht und mit Universalwerkzeugen zerlegen können und es muss möglich sein, Kupfer, Stahl und elektronische Komponenten wieder zu verwerten.
Kein Siegel für zu laute Wechselrichter
Zu laute Wechselrichter bekommen kein Umweltzeichen. Der Schallpegel darf laut Kriterien des Öko-Instituts 55 Dezibel nicht überschreiten. Das ist die Grenze, die in der Wissenschaft als Übergang von leise zu laut gilt. Es entspricht etwa dem Lärm, den ein Fernseher in Zimmerlautstärke oder eine normale Unterhaltung zwischen Menschen verursacht. Dass das bei weitem nicht alle Wechselrichter schaffen, zeigen Messungen des Fraunhofer-Instituts für Windenergie- und Energiesystemtechnik (IWES) aus dem letzten Jahr. Die IWES-Wissenschaftler haben bei einigen Prüflingen einen Schalldruckpegel von bis zu 72,9 Dezibel gemessen. Das entspricht der Lautstärke eines durchschnittlichen Staubsaugers und stört vor allem dann, wenn der Wechselrichter an eine Anlage auf dem Dach eines Einfamilienhauses angeschlossen ist. (Sven Ullrich)