Das Bundesamt für Energie (BFE) in Bern hat bekanntgegeben, dass im kommenden Jahr mehr Geld für die Förderung von Photovoltaikanlagen zur Verfügung steht. Das liegt an den steigenden Strompreisen. Zudem ist der Netzzuschlagsfonds, aus dem die Förderung bezahlt wird, gut gefüllt.
So hat das Warten für Betreiber von Solaranlagen mit einer Leistung von bis zu 100 Kilowatt ein Ende. Denn bis Ende des kommenden Jahres bekommen alle ihre Einmalvergütung ausgezahlt, die ihr Fördergesuch bis zum 30. Juni 2018 eingereicht haben. Das betrifft etwa 13.500 Anlagen. Alle anderen verbleiben auf der Warteliste.
Fast 1.700 Betreiber von Großanlagen bekommen die Förderung
Zudem kann mit dem jetzigen Fördertopf die Warteliste für Anlagen mit einer Leistung von mehr als 100 Kilowatt abgebaut werden. Alle Betreiber, die sich bis zum 30. September 2013 einen Förderantrag eingereicht und sich für eine Einmalvergütung entschieden haben, bekommen bis Ende 2019 eine Zusicherung für den Investitionszuschuss. Davon sind 605 realisierte Anlagen mit einer Leistung von 172 Megawatt betroffen. Auch die 1.073 betroffenen Investoren, die ihre Anlage noch nicht gebaut haben, bekommen bis Ende 2019 ihre Einmalvergütung ausgezahlt. Sie planen Anlagen mit einer Gesamtleistung von immerhin 330 Megawatt. Dadurch halbiert sich auch die Wartefrist auf ein Einmalvergütung für alle anderen Anlagenbetreiber und Investoren von bosher geschätzten sechs auf zwei bis drei Jahre.
Auch für die Betreiber von Anlagen, die sich für die Einspeisevergütung entschieden haben, gibt es wieder Hoffnung. Wenn sie bis zum 31. Dezember 2017 alle Förderunterlagen eingereicht haben, werden sie in das System der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) aufgenommen. Das betrifft Solaranlagen mit einer Leistung von 75 Megawatt. (su)
Ein gutes Signal für die Industriebetriebe
Der Branchenverband Swissolar zeigt sich zufrieden mit der jetzt angekündigten Erhöhung der Fördermittel, weil die Einmalvergütung, die rund einen Viertel der Kosten einer Anlage deckt, deutlich rascher als bisher ausgezahlt wird. „So wird der Bau einer Solaranlage im Zusammenhang mit Eigenverbrauch wirtschaftlich richtig attraktiv!“, betonen die Branchenvertreter. Vor allem für Gewerbe- und Industriebetriebe wird die Investition jetzt wieder interessant.
Wartefrist halbiert
Denn eine Wartezeit auf die Einmalvergütung von sechs Jahren hat die Nachfrage in diesem Segment bisher gebremst, auch wenn sich für die Unternehmen mit ihren großen Dächern und ihrem hohen Stromverbrauch eine Solaranlagen schnell rechnet. „Eine solche Investition, unterstützt durch die Einmalvergütung, sorgt für sichere Erträge über eine Lebensdauer von mindestens 30 Jahren bei vernünftigen Renditen“, meint David Stickelberger, Geschäftsleiter von Swissolar.
Eigenverbrauch rechnet sich
Dies mache den Bau von Photovoltaikanlagen noch attraktiver als bisher, betont Stickelberger. „Solarstrom vom eigenen Dach kostet bei Einfamilienhäusern rund 15 Rappen pro Kilowattstunde, bei Grossanlagen sogar nur etwa 10 Rappen“, rechnet er vor. „Das ist fast immer günstiger als Strom vom Netz und im Fall von Großanlagen auch günstiger als Strom aus neuen Kraftwerken anderer Technologien. Die verkürzten Wartezeiten helfen das enorme Potenzial der Solarstromproduktion auf unseren Gebäuden rascher nutzbar zu machen. Allein auf unseren Dächern könnten gemäß Berechnungen des Bundesamts für Energie jährlich bis zu 50 Milliarden Kilowattstunden produziert werden.“ Das sind immerhin 85% des heutigen Stromverbrauchs in der Schweiz.
Interessant ist auch die seit Jahresbeginn bestehende Möglichkeit des Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV). Mehrere Verbraucher, auch auf angrenzenden Grundstücken, können gemeinsam den Strom einer Solaranlage nutzen und damit den Eigenverbrauch erhöhen. Da sie jetzt nur noch zwei bis drei Jahre auf den Investitionszuschuss warten müssen, wird das dieses Marktsegment ankurbeln.