Klimaschutz ist nicht nur in trockenen Sommermonaten unsere dringendste gesellschaftliche Aufgabe der nächsten Jahre und Landwirtschaft ist daran erheblich beteiligt. Deshalb ist es sehr gut, dass der Bundesgesetzgeber die Möglichkeit dazu geschaffen hat, dass nach den früher im EEG vorgesehenen 110 m, dann zwischenzeitlich 220 m nun 500 m beiderseits von Autobahnen und Schienen Solarenergie genutzt werden und dafür eine Vergütung nach Erneuerbare-Energien-Gesetz in Anspruch genommen werden darf. Das sähe dann im Bereich einer Autobahn beispielsweise so aus, wie auf dem Bild oben.
Die Erweiterung vergrößert den bisher potenziell vergütungsfähigen Bereich entlang von Autobahnen um ca. 127 Prozent, denn dieser wächst von 220 m Breite auf 500 m Breite. Bei Schienen wächst der Bereich ebenfalls beidseitig auf 500 m an.
Dabei ist zu betonen, dass die Gemeinden das letzte Wort haben und im Rahmen ihrer Flächennutzungsplanung entscheiden, wo eine Solarfreifläche als sogenanntes „Sondergebiet Freiflächen PV-Anlage“ oder auch „Sondergebiet Solarenergienutzung“ ausgewiesen wird und wo nicht. Gerade entlang von Autobahnen und Schienenwegen sollten die Gemeinde aber dem Klimaschutzziel und den ggf. bald möglichen Erweiterungsmöglichkeiten entsprechen und die dortigen Flächen als Solarfreiflächen ausweisen.
Interessierte Grundstückseigentümer und Gemeinden können sich beim Autor informieren, wie sie dem Klimaschutz dienen und von Solarenergie profitieren können. Er steht per E-Mail unter philipp@schmagold.de für Fragen zur Verfügung.
Autor:
Dr. Philipp Schmagold, Lehrbeauftragter der Fachhochschule Kiel