Das baden-württembergische Finanzministerium hat erneut seine Tipps zur Besteuerung bei Photovoltaikanlagen aktualisiert. Finanzminister Willi Stächele erklärte dazu, dass die Informationsschrift anhand von Beispielsfällen die Thematik veranschauliche. Auch die neu geregelte Frage der steuerlichen Behandlung von dachintegrierten Photovoltaikanlagen werde in dem "Aktuellen Tipp" dargestellt. Diese dachintegrierten Anlagen könnten wie die herkömmlichen Aufdachanlagen innerhalb von 20 Jahren abgeschrieben werden, so Stächele.
Allein die landeseigenen Gebäude verfügen in Baden-Württemberg über eine Photvoltaikfläche von 35.000qm. Dieser Wert soll sukzessive erhöht werden. Das südwestliche Bundesland nimmt für sich in Anspruch einen der vordersten Plätze bei der Solarenergie einzunehmen. (jw/pi)