Das Datum, an dem die zwanzigjährige Einspeisevergütung für Solaranlagen der ersten Stunde endet, rückt immer näher. Doch bisher gibt es noch keinerlei Lösung für den Weiterbetrieb dieser. Das wird zusehends zum Problem. Denn sollten zusätzliche Kosten anfallen, wenn diese Generatoren weiterhin am Netz bleiben, muss die Investitionsentscheidung bald fallen. Das wäre der Fall, wenn der Strom in Zukunft über einen Direktvermarkter an der Börse verkauft werden sollte oder wenn der Anlagenbetreiber in Zukunft auf den Eigenverbrauch umsteigt.
Börsenpreis für Strom aus Altanlagen
Doch beides wird unter den jetzigen Bedingungen eher dazu führen, dass die Anlagen vom Netz gehen und abgebaut werden. Das zumindest ist die Befürchtung der Solarbranche. Schließlich lohnen sich die Zusatzinvestition für den Direktverbrauch an der Börse kaum und beim Umstieg auf den Eigenverbrauch steht – zumindest bei größeren Anlagen – die Sonnensteuer in Höhe von 40 Prozent der EEG-Umlage im Wege.
Deshalb hat der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) zusammen mit weiteren Organisationen eine Petition gestartet, um die Bundesregierung aufzufordern, endlich den Weiterbetrieb zu ermöglichen. Darin fordern die Unterzeichner, dass der eingespeiste Strom weiterhin von den Netzbetreibern vermarktet werden kann und der Anlagenbetreiber den Börsenstrompreis bekommt, ohne dass dafür zusätzliche Messeinrichtungen installiert werden müssen. Außerdem sollte die Bundesregierung Regelungen beschließen, die die Vermarktung des Stroms durch den Anlagenbetreiber in der örtlichen Umgebung ermöglicht, ohne dass zusätzliche Abgaben oder Umlagen anfallen. Zu den Unterzeichnern der Petition gehören neben dem SFV auch Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) und andere Organisationen von Betreibern von Solaranlagen, verschiedene Bürgerenergieorganisationen sowie diverse Energiegenossenschaften.
Grüner Strom Label will Altanlagen sinnvoll fördern
Auch die Trägerorganisationen von Grüner Strom Label wollen die Fördergelder auf ältere Ökostromanlagen teilweise umlenken, wenn deren Weiterbetrieb ökologisch und ökonomisch sinnvoll ist. Die ersten Eckpunkte, wie das geschehen kann, stehen schon fest. So sollte der Strom aus älteren Anlagen durchaus auch über dem Marktpreis verkauft werden, wenn die angemessen und begründbar ist. Außerdem ist ein Kauf von Anlagen sinnvoll, die aus der Förderung fallen. Hier können die Nehmer des Grüner Strom Labels mit der Übernahme eines Anteils der Investitionskosten unterstützen, die für die Direktvermarktung des Stroms aus der Anlage notwendig sind. „Die Energieanbieter werden dazu aufgerufen, Ökostrom aus geförderten Post-EEG-Anlagen an ihre Ökostromkunden zu liefern“, schreibt Grüner Strom Label in sein Positionspapier, in dem die Eckpunkte aufgelistet sind. „So sollen glaubwürdige Produkte und regionale Kreisläufe gefördert werden: Die Kunden ermöglichen durch den Kauf von zertifiziertem Grünstrom den Weiterbetrieb guter Ökoenergieanlagen in Deutschland und erhalten dann zukünftig ihren zertifizierten Grünstrom aus genau diesen Anlagen.“
Keine Unterstützung für den Eigenverbrauch
Notwendige Reparaturen, die Umstellung auf den Eigenverbrauch, Standsicherungsgutachten, Rechtskosten und Repowering-Maßnahmen sollen aber von den Labelnehmern nicht finanziert werden, da dafür in der Regel ein neues Genehmigungsverfahren für den Standort notwendig ist. Die Fördermittel für die Unterstützungsmaßnahmen zum Weiterbetrieb kommen aus den Geldern, die die Labelnehmer für den Bau neuer Ökostromanlagen, Speichersysteme und Ladesäulen für Elektrofahrzeuge oder die Umsetzung von Mieterstromprojekten ohnehin bereitstellen. Damit diese Gelder sowohl für die Umsetzung neuer Projekte als auch für die Absicherung des Weiterbetriebs von älteren Anlagen reichen, legt die Organisation die Latte für die Investition in Generatoren, die aus der Einspeisevergütung fallen, ziemlich hoch.