Der Münchner Ökostromversorger Polarstern nimmt derzeit eine steigende Nachfrage nach Mieterstrom wahr. Das Unternehmen führt das auf aktuelle Neuregelungen zurück. So regelt seit 1. November 2020 das Gebäudeenergiegesetz (GEG) die bisherigen Regelungen der Energieeffizienz und des Energieverbrauchs von Gebäuden neu. Zum Jahreswechsel wird zudem der CO2-Ausstoß einen Preis bekommen. „Das Duo aus dem neuen GEG und der ab 2021 greifenden CO2-Bepreisung hat das Potenzial, endlich die dringend nötige Klimawende im Gebäudesektor einzuleiten“, erklärt Florian Henle, Geschäftsführer von Polarstern. „Dabei kommt der Mieterstromversorgung eine Schlüsselrolle in der Umsetzung zu. Wir erfahren ein zunehmendes Interesse am Einsatz des in Mieterstromprojekten erzeugten Photovoltaikstroms auch in der Wärme und in der Mobilität.“
Klimafreundlicher Gebäudesektor steht im Mittelpunkt
Eine so starke und umfassende Nachfrage zum Einsatz erneuerbarer Energien habe bisher kein Förderprogramm entfalten können, betont Henle. Denn damit wird die Nutzung vor Ort erzeugter Energie durch das GEG sektorenübergreifend attraktiver gemacht, während fossile Brennstoffe durch den CO2-Preis zunehmend unattraktiver werden.
Die neuen Regelungen haben noch weitere Vorteile. Denn im Mittelpunkt stehen nicht einzelnen Technologien, die gefördert werden sollen. Vielmehr gehe es um einen klimafreundlichen Gebäudesektor. Damit offenbare Mieterstrom einen großen Gestaltungsspielraum für ein klimabewusstes Wohnen.
Kosten sparen mit preiswertem Solarstrom
Denn mit dem Einsatz des preiswerten Solarstroms in der Wärmeversorgung – und auch in den Mobilität – sparen die Bewohner von Mehrfamilienhäusern viel Geld, das sie mit den fossilen Brennstoffen in Form von CO2-Abgabe durch den Schornstein jagen. So verteuern sich allein mit dem CO2-Eistiegspreis, der ab 1. Januar 2021 gilt, steigen die Kosten für eine Liter Heizöl um 7,9 Cent. Um den gleichen Wert steigt der Preis für Diesel und Benzin wird um sieben Prozent teurer. Der Preis für Erdgas steigt um 0,6 Cent pro Kilowattstunde.
Effizienzvorgaben erfüllen
Bei der Nutzung von Solarstrom vor Ort, der zum Preis von etwa acht Cent pro Kilowattstunde mit Anlagen von bis zu 100 Kilowatt Leistung zu haben ist, verhindern die Hauseigentümer diese Preissteigerungen für ihre Mieter und Käufer der Wohnungen. „Immobilienbesitzer von Mehrfamilienhäusern werden das in der Vermietung und im Verkauf von Wohnungen spüren. Die steigenden Wohnnebenkosten senken im Zweifel die Attraktivität der Immobilie deutlich“, ist sich Florian Henle sicher. Soll eine Wohnung vor allem auch für Käufer interessant bleiben, müssen die Immobilienbesitzer jetzt entsprechend reagieren. Zudem können sie die Nutzung von Solarstrom auf den Primärenergiebedarf anrechnen. Dadurch ergeben sich für die Immobilienwirtschaft Kostenvorteile bei der Erfüllung der geltenden Energiestandards.