Wie die Bundesnetzagentur mitteilt, sind bisher von den bisher in Deutschland installierten Stromerzeugungsanlagen zwei Millionen im Marktstammdatenregister eingetragen. Damit fehlen noch etwa 350.000 Generatoren, die ans Netz angeschlossen, aber noch nicht registriert sind. Davon sind auch 130.000 Photovoltaikanlagen betroffen. Als der Gesetzgeber die Registerpflicht im Jahr 2014 für alle Anlagen eingeführt hat, hat er den Betreiber der Generatoren eine großzügige Übergangsfrist eingeräumt. Diese läuft in wenigen Wochen aus.
Meldefrist endet am 31. Januar 2021
Denn bis zum 31. Januar 2021 müssen alle Photovoltaikgeneratoren im Marktstammdatenregister eingetragen sein, die bis zum 31. Dezember 2020 ans Netz angeschlossen waren. Alle danach installierten Anlagen müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahmen registriert werden. Andernfalls sind die Netzbetreiber angehalten, die Auszahlung der Einspeisevergütung zu stoppen, bis die betroffene Anlage eingetragen ist. Die Betreiber erhalten zwar rückwirkend die Vergütung ausgezahlt, wenn sie der Registerpflicht nachgekommen sind. Doch der Geldfluss ist zunächst unterbrochen. Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass eventuell in die Anlage integrierte Batteriespeicher ebenfalls registriert werden müssen. Die Registerpflicht gilt auch für Anlagen, deren Betreiber keine Vergütung nach dem EEG bekommen.
Alle Anlagen müssen eingetragen werden
Die Pflicht zur Neuregistrierung gilt auch für Bestandsanlagen, die im Anlagenregister eingetragen waren. Dort wurden Anlagen ab einer bestimmten Leistung registriert, bevor das Marktstammdatenregister eingeführt wurde. Zwar wurden von der Bundesnetzagentur die dort eingetragenen Daten automatisch in das Marktstammdatenregister übertragen. Dennoch empfiehlt es sich für jeden Anlagenbetreiber zu kontrollieren, dass dies auch wirklich geschehen ist.
Datenschutz ist gewahrt
Der Aufwand der Registrierung ist relativ gering. Der Anlagenbetreiber kann diese innerhalb von wenigen Minuten online auf der Webseite der Bundesnetzagentur vornehmen. Nachdem er ein Benutzerkonto angelegt hat, muss er noch die entsprechenden Adress-, Inbetriebnahme- und technischen Daten der Anlage eintragen. Diese findet er entweder im technischen Datenblatt der Anlage und des Wechselrichters, auf dem Typenschild des Wechselrichters, auf dem Inbetriebnahmeprotokoll, auf der Rechnung des Installateurs, im Netzanschluss- oder im Einspeisevertrag des Netzbetreibers. Einige datenschutzrelevante Einträge wie personenbezogene Daten oder die Adresse von Anlagen mit einer Leistung von weniger als 30 Kilowatt sind im Anschluss nicht öffentlich einsehbar. Das gilt auch für Namen von Unternehmen, aus denen sich der Name einer lebenden Person ableiten lässt. Diese können sich im Register ausnahmsweise als natürliche Person eintragen.
Meldebescheinigung aufbewahren
Danach muss der Betreiber noch den Netzbetreiber auswählen, mit dem er einen Anschlussvertrag abgeschlossen hat. Die dafür notwendigen Daten findet er auf dem Netzanschlussvertrag, dem Einspeisevertrag oder auf der letzten Jahresabrechnung. Zum Abschluss der Registrierung empfiehlt es sich, die im Anschluss angebotene Meldebescheinigung herunterzuladen und zusammen mit den anderen Unterlagen der Anlage aufzubewahren.
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