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Frankreich konkretisiert Regelungen für Solarpflicht auf Parkplätzen

Die französische Regierung hat mittels eines Dekrets die schon seit 2023 gültige Solarpflicht auf Parkplätzen konkretisiert und Strafvorschriften erlassen. Die Regelungen sehen vor, dass alle Parkplätze mit einer Größe ab einer Größe von 1.500 Quadratmetern mindestens zur Hälfte mit Solaranlagen überdacht werden müssen.

Berechnung der Fläche

Bei der Berechnung der Fläche werden nicht nur die Parkplätze berücksichtigt, sondern auch Verkehrswege und andere Flächen einbezogen, die zum Parkplatz gehören. Ausgenommen sind nur Grünflächen, Lagerflächen sowie Logistik, Be- und Entladebereiche. Auch Bereiche, in denen Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern abgestellt werden, gelten ebenfalls nicht als Parkplatzfläche.

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Liegen mehrere Parkplätze nebeneinander, können die jeweiligen Betreiber vereinbaren, dass die gemeinsame Parkplatzfläche als Ganzes gewertet wird. Damit muss mindestens die Hälfte dieser gemeinsamen Parkplatzfläche solar überdacht werden und nicht jede Fläche einzeln.

Ausnahmen geregelt

Die Solarpflicht entfällt, wenn die technischen oder geologischen Voraussetzungen nicht gegeben sind oder denkmalpflegerische Gründe dem entgegenstehen. Auch bei einer zu starken Verschattung durch Bäume oder wenn die Sonneneinstrahlung zu gering ist, um eine Photovltaikanlage wirtschaftlich zu betreiben, kann die Solarpflicht entfallen. Dass die Installation einer Solaranlage unmöglich oder unwirtschaftlich ist, muss der Parkplatzbetreiber nachweisen. Ausgenommen sind auch derzeit Parkplätze, auf denen ausschließlich Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen abgestellt werden.

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Umsetzung bis spätestens 2028

Diese Regelung gilt bereits seit 1. Juli 2023, wobei Übergangsfristen für kleinere Parkplätze. So müssen Parkplätze mit einer Fläche von mindestens 10.000 Quadratmeter schon bis spätestens 1. Juli 2026 mit einer Solaranlage ausgestattet sein. Für Parkplätze mit einer Größe zwischen 1.500 und 10.000 Quadratmeter wurde die Erfüllung der Solarpflicht auf den 1. Juli 2028 festgeschrieben. Die Departements können aber noch separate Übergangsfristen festlegen.

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Strafen drohen

Wenn die Parkplatzbetreiber der Solarpflicht nicht nachkommen, drohen drastische Strafen. So müssen Betreiber von Parkplätzen mit einer Größe von bis zu 10.000 Quadratmeter mit einer Strafzahlung in Höhe von bis zu 20.000 Euro pro Jahr rechnen. Bei größeren Parkplätzen können bis zu 40.000 Euro Strafe jährlich anfallen, bis die Solarpflicht umgesetzt ist.

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Das neue Dekret enthält auch Regularien für Fälle, in denen der Parkplatzbetreiber die Installation der Solaranlage an Dritte weitergibt, etwa durch Ausschreibung, dieser aber den Auftrag nicht oder zu spät umsetzt. Alle konkreten Regelungen sind im Dekret 2024-1023 festgelegt, das online im Amtsblatt der Französischen Republik einsehbar ist. (su)