Wie der Deutsche Wetterdienst (DWD) am Freitag bekannt gab, reduziert die Bundesbehörde die Schutzbereiche um ihre Wettermess-Anlagen von 15 auf 5 Kilometer. Damit reduziert sie die Tabuflächen im Umkreis der Wetterradare um 90 Prozent, wie der DWD vorrechnet. Zwar könnten Windenergieanlagen im unmittelbaren Nahumfeld um die Radare die Qualität der Wetterüberwachung deutlich stören. Bei Kompromissbereitschaft künftiger Windparkbetreiber, die demnach nun nahe an den Radaren entstehen können, ließe sich aber die Einschränkung der Wettermessungen ausgleichen, teilte DWD-Präsident Gerhard Adrian mit. Die Windparkbetreiber könnten dem DWD mit anonymisierten Betriebsdaten und eventuell vorhandene eigene meteorologische Daten aus den Messsystemen der Windturbinen aushelfen. Damit ließen sich die durch bewegte Rotorblätter gestörten Radarmessungen ausgleichen.
Künftig werde der DWD nur noch im Umkreis von fünf Kilometern gegen Windparkplanungen ihre Rechtsmittel einlegen. Der Konflikt zwischen Wetterbeobachtung und Windkraftnutzung dürfte damit noch nicht ausgeräumt sein, wie auch der DWD-Präsident analysiert. Denn Wetterradare sind auf hindernisfreie und abgelegene Standorte angewiesen, die auch für Windenergieprojektierungen interessant sind. Der DWD werde bereits ein, auch einzelne Wetterradare zugunsten von Windparks an andere Standorte umzusetzen. Dies werde aber erst geschehen können, wenn die künftigen Windenergienutzungsgebiete ausgewiesen sind. Dann erst bestehe für den DWD die notwendige Planungssicherheit.