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Licht aus am Ende des Tunnels

Ganz Deutschland konnte in diesem Sommer Polarlichter und kürzlich auch den Meteorstrom der Perseiden bewundern. Ganz Deutschland? Leider nicht. Ein mit konstanten Lichtquellen bebautes Land hört nicht auf, den dunklen Nachthimmel zu erhellen. Am stärksten sind urbane Gegenden und Ballungsräume von Lichtverschmutzung betroffen. Aber auch auf dem Land bleiben Anwohner:innen nicht von Licht­emissionen verschont. Vor allem das Blinken von Windenergieanlagen wird oft kritisiert.

Das Blinken ist notwendig, um für Flugobjekte als Hindernis sichtbar zu sein. Aber müssen sie konstant blinken, auch wenn es gar keinen oder kaum Flugverkehr gibt? Die Antwort ist nein. Ab dem 1. Januar 2025 ist für alle Windenergieanlagen über 100 Meter Höhe die Ausstattung mit einer Bedarfsgsteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) vorgeschrieben.

BNK: Blinken nur noch bei Bedarf

BNK steht für bedarfsgesteuerte oder wahlweise auch bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung. Wie der Name verrät, handelt es sich hierbei um eine Technologie, die die Befeuerung der Anlagen nach Bedarf steuert. Bedarf bedeutet: Ein Flugzeug oder Helikopter befindet sich in der Nähe.

Dazu muss das BNK-System die Position und Route der Flugobjekte erfassen. Das erfolgt mittels transponderbasierter Detektion. Die Flugobjekte senden Transpondersignale aus, die von einem oder mehreren Receivern erfasst werden. Beim Multilaterations-Ansatz werden die Signale an verschiedenen Orten empfangen und die Zeitdifferenzen genutzt, um die genaue Position des Flugzeugs zu berechnen. Diese Methode ist sehr präzise und kann auch die Höhe des Flugzeugs genau bestimmen, erfordert jedoch mehr Infrastruktur.

Ursprünglich sollte die Frist ab Mitte 2020 greifen.

Der Gegenentwurf dazu heißt Single Receiver Approach. Hier wird nur ein Empfänger verwendet und die Position basierend auf Stärke und Richtung des empfangenen Signals geschätzt. Diese Systeme sind günstiger und einfacher zu installieren, liefern aber auch weniger genaue Ergebnisse.

Vier Fristverlängerungen in fünf Jahren

Gesetzlich geregelt wird die BNK-Pflicht in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen, der AVV, und im EEG von 2019. Ganz ursprünglich sollte die Frist ab Mitte 2020 greifen. Da Technologie und Zertifizierung zu diesem Zeitpunkt aber noch in den Kinderschuhen steckten, wurde schnell auf Ende 2021 umgeschwenkt. Auch diese Zielsetzung war nicht zu halten, aufgrund von Lieferschwierigkeiten und Personalmangel während der Pandemie. Zwei weitere Fristverlängerungen später ist der Stichtag der 1. Januar 2025. Diesmal sieht es aber gut aus. BNK-Anbieter und Windparkbetreiber haben sich nach anfänglichen Startschwierigkeiten eingespielt. Die meisten Windparks sind bereits dunkel oder werden es in absehbarer Zeit sein.

BNK für Neuanlagen

Auch einige Neuanlagen und Neuparks verfügen schon über eine aktive oder zumindest installierte BNK. Das muss auch so sein, spätestens ab dem neuen Jahr. Für Neuanlagen schreibt das Gesetz nämlich vor, dass bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung mit Inbetriebnahme vorhanden sein muss – ohne Ermessensspielraum. Ansonsten werden nach § 52 EEG hohe Pönalen von „10 Euro pro Kilowatt installierter Leistung der Anlage und Kalendermonat“ fällig. Bei einer 3,5-Megawatt-Anlage sind das immerhin 35.000 Euro im Monat.

Projektierer und Betreiber müssen also das Thema BNK schon vor der Errichtung eines Neuparks auf der Agenda haben. Wenn rechtzeitig beauftragt wird, besteht aber kein Grund zur Sorge. BNK-Anbieter und Anlagenhersteller haben ihre Prozesse in den letzten Jahren dafür optimiert. Bei einigen Herstellern wie Vestas können die BNK-Komponenten direkt ab Werk ausgeliefert werden, sodass mit Inbetriebnahme des Parks auch BNK vorhanden ist.

Auch die Detektions-Infrastruktur ist erheblich fortgeschritten. Das Prinzip ist das gleiche wie beim Glasfaserausbau: für die ersten Anschlüsse braucht man etwas Geduld, aber wenn die Kabel dann verlegt sind, ist man schnell angeschlossen. So ist es auch bei der BNK. Lightguard beispielsweise überwacht aktuell schon fast den gesamten deutschen Luftraum und deckt ein Siebtel der Fläche Deutschlands AVV-konform ab. In diesen Gebieten können neue BNK-Systeme unverzüglich in Betrieb genommen werden. Unverzüglich heißt: in acht Wochen von der Beauftragung zur installierten und zertifizierten BNK.

Ohne installierte BNK drohen Pönalen von zehn Euro pro Kilowatt Leistung und Kalendermonat.

Die meisten Systeme sind mittlerweile also in­­stalliert. Nun ist die Zeit der Qualitätsprüfung und Verbesserung. Die aktiven BNK-Standorte liefern Daten zur tatsächlichen Reduktion des Blinkens. An manchen Standorten ohne viel Flugverkehr werden bis zu 100 Prozent Licht-aus-Zeit erreicht.

Ausblick

Kann man die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung also schon als Erfolgsmodell bezeichnen? Im Hinblick auf die Akzeptanz bei der Bevölkerung ist es noch zu früh das zu sagen. Dafür muss BNK über einen längeren Zeitraum aktiv sein, bevor dann zum Beispiel Anwohnerbefragungen durchgeführt werden. Davor kann man allerdings einige „weiche Faktoren“ als Indikator heranziehen. Dazu zählt der Fakt, dass im Ausland schon danach gefragt wird, wann die Technologie aus Deutschland dort Einzug hält. Auch dort hofft man, eine wichtige Hürde für den dringend notwendigen Windkraftausbau durch verringerte Lichtemissionen abzubauen und eine stärkere Akzeptanz in der Bevölkerung zu schaffen.

In Österreich hat sich die Windbranche explizit für den Einsatz von BNK ausgesprochen. Hier wird es allerdings zunächst freiwillig und im Gegensatz zu Deutschland zentral gesteuert. Auch in den Niederlanden ist die transponderbasierte BNK bereits im Einsatz.

Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung wird in den nächsten Jahren vermutlich auch international auf dem Vormarsch sein. Dem Nachthimmel und den Anwohnenden ist es zu wünschen.

Die Abdeckung des ­deutschen Luftraums durch Transponder­empfänger: Rot: höhere Empfängerdichte. Lila: geringere Empfängerdichte.

Foto: Light:Guard GmbH

Die Abdeckung des ­deutschen Luftraums durch Transponder­empfänger: Rot: höhere Empfängerdichte. Lila: geringere Empfängerdichte.
Magnus von Asow,
Marketing, Lightguard

Foto: Light:Guard GmbH

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