Die Bundesnetzagentur hat die Zuschläge der Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land zum Gebotstermin 1. November 2023 veröffentlicht. Die aktuelle Ausschreibung war wieder unterzeichnet. „Dass die Zuschlagsmenge im Jahr 2023 doppelt so hoch ist wie letztes Jahr, stimmt mich hoffnungsvoll. Für die Ausbauziele muss sich der Trend einer deutlichen Steigerung verstetigen“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Bei einer ausgeschriebenen Menge von 2.087 MW wurden 167 Gebote mit einer Gebotsmenge von insgesamt 1.981 MW eingereicht. Die Bundesnetzagentur musste in dieser Runde lediglich zwei Gebote wegen Formfehlern vom Verfahren ausschließen. Somit konnte die Behörde 165 Geboten einen Zuschlag erteilen. Die Zuschlagsmenge belief sich auf 1.967 MW. Somit übertraf die insgesamt im Jahr 2023 bezuschlagte Windenergieleistung mit 6.377 MW den Wert aus dem Jahr 2022 (3.225 MW) um fast das Doppelte.
Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote liegen in der Bandbreite zwischen 5,88 ct/kWh und dem zulässigen Höchstwert von 7,35 ct/kWh. Dabei liegt mit 7,31 ct/kWh der durchschnittliche, mengengewichtete Gebotswert knapp unter dem Höchstwert und sehr nahe am Mittelwert der Vorrunde von 7,32 ct/kWh. Für das kommende Jahr hat die Bundesnetzagentur den zulässigen Höchstwert wiederum auf 7,35 ct/kWh festgelegt.
Ähnlichkeiten zu der vorangegangenen Ausschreibungsrunde bestehen bei der regionalen Verteilung der Zuschlagsmengen. So entfielen die beiden größten Zuschlagsmengen wieder auf Gebote für Standorte in Schleswig-Holstein (416 MW, 42 Zuschläge), Niedersachsen (312 MW, 25 Zuschläge), Nordrhein-Westfalen (309 MW, 31 Zuschläge), gefolgt von Mecklenburg-Vorpommern (222 MW, 16 Zuschläge).
Weitere Informationen zu den Gebotsterminen finden sich auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter diesem Link. Die Veröffentlichung der aktualisierten Gebotsrundenstatistiken wird im Nachgang erfolgen. Die nächste Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land findet am 1. Februar 2024 statt. (nw)