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Solarpflicht: Hebel für Klimaschutz

Eine Solarpflicht kann helfen, Potenziale schneller zu erschließen. Als Gegenargument wird unberechtigterweise die Gefährdung der Akzeptanz in der Bevölkerung genannt. Mit dem Solarpaket I werden parallel Maßnahmen zur Beschleunigung auf den Weg gebracht, etwa eine Stärkung des Freiflächen- und Gewerbedachausbaus sowie Bürokratieabbau. Der Koalitionsvertrag zwischen SPD, FDP und Grünen enthält die Vereinbarung, alle geeigneten Dachflächen für PV zu nutzen, sodass dies für gewerbliche Bauten zur Pflicht und für Wohngebäude zur Regel werden soll. Bisher gibt es jedoch keine konkrete Ausgestaltung. Mehrere Bundesländer haben bereits ver­pflich­ten­de Solarregelungen eingeführt oder planen, dies zu tun. Eine bundeseinheitliche Regelung wäre als eine Art Mindeststandard hilfreich. Über diesen hinaus ambitioniertere Regelungen zu machen, würde auch den Ländern einen Spielraum lassen. Die Entwicklungen auf EU-Ebene gehen zudem in die gleiche Richtung: Die EU-Kommission schlägt vor, Solaranlagen auf Dächern für gewerbliche und öffentliche Gebäude bis 2025 und für neue Wohngebäude bis 2029 verbindlich vorzuschreiben. Eine Solarpflicht könnte insbesondere die Potenziale in den Bereichen heben, in denen bisher beim Solarausbau keine großen Zubaufortschritte zu verzeichnen sind. Hierbei ist entscheidend, dass Ausnahmen zugelassen sind. Wenn die Installation einer Photovoltaikanlage technisch nicht praktikabel ist oder ein wirtschaftlicher Härtefall vorliegt, kann die Verpflichtung aufgehoben werden. Gleichzeitig muss unbedingt ein Gleichgewicht zwischen Verpflichtung und Anreiz geschaffen werden, um eine breite Akzeptanz und wirksame Klimaschutzmaßnahmen zu gewährleisten.

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