Die Biokraftstoffbranche sieht wegen neuer gesetzlicher Rahmenbedingungen in Deutschland vorsichtig hoffnungsvoll in die Zukunft. Klar ist: Derzeit findet ohne Biokraftstoffe Klimaschutz im Verkehr nicht statt. Denn von den 2020 aufgrund der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) erreichten 14,2 Millionen Tonnen CO2-Einsparung lieferten Biokraftstoffe rund 13 Millionen Tonnen. Durch die Umsetzung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie II (RED II) in nationales Recht können Biokraftstoffe auch künftig ihr Potenzial zur Senkung der Treibhausgasemissionen ausspielen. So wird die THG-Quote, mit der unter anderem Biokraftstoffe gefördert werden, deutlich steigen. Die Quote regelt, wie stark die Mineralölindustrie den Treibhausgasausstoß im Verkehr im Vergleich zum Jahr 2010 senken muss. Sie steigt von heute sechs schrittweise auf 25 Prozent 2030. Damit wird der Absatz von Biosprit wohl auf jetzigem Niveau gesichert. Denn Mineralölfirmen können auch E-Mobilität oder strombasierten Sprit einsetzen.
Attraktiv ist künftig auch der Einsatz von reinem Biodiesel (B100) in kommunalen Bus- und Lkw-Flotten. Deren Betreiber sind verpflichtet, einen Teil ihrer Fahrzeuge klimafreundlich zu betreiben, diese Auflage können sie anteilig mit Biodiesel erfüllen. Die steigende CO2-Bepreisung hilft dabei, B100 wettbewerbsfähig zu machen.
Einen Dämpfer erhält die positive Aussicht durch den mangelhaften Vorschlag der EU-Kommission zur Fortentwicklung der RED II. Er sieht vor, dass europaweit eine THG-Quote in Höhe von lediglich 13 Prozent eingeführt wird. Um den Klimaschutzbeitrag der heutigen Biokraftstoffe zu sichern, muss die EU-Kommission die Quote deutlich erhöhen und verbindliche jährliche Zwischenschritte einführen. Zudem sollten höhere Beimischungen von Biosprit eingeführt werden, also B10 statt B7 und E20 statt E10.