Die Spitzenglättung als Stromverbrauchsbremse für Elektroautos bei Höchstauslastung der Stromnetze ist vorerst vom Tisch. Eine vom Bundeswirtschaftsministerium gewollte Einigung von Netzbetreibern, Industrie und Autoherstellern über das im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vorgesehene Instrument gelang offenbar nicht. Die Reform des Paragrafen 14 a im Energiewirtschaftsgesetz sollte Netzüberlastungen durch Elektromobilität und Haus-Wärmepumpen verhindern – und dennoch deren Sofortausbau für die Energiewende erlauben. Ein Entwurf sah eine bis zu zweistündige Abschaltung oder Leistungsreduzierung der Ladesäulen vor. (tw)
Spitzenglättung