Mit einer Formulierungshilfe des Bundeswirtschaftsministeriums regelt die Bundesregierung, wie kürzere Genehmigungsprozesse aussehen, um Energieerzeugungskapazitäten schneller auszubauen. Die Europäische Union (EU) hatte dazu eine Notfallverordnung erlassen. Werden die Genehmigungsverfahren für Wind- und Solarparks oder Stromautobahnen nun schlanker?
Die Vorschläge zur Umsetzung der Notfallverordnung sehen vor, Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) und artenschutzrechtliche Prüfungen in vielen Fällen auszulassen. Demnach gilt,
1.) wo ausgewiesene Erneuerbare-Energien- und Netzgebiete durch strategische Umweltprüfung qualifiziert sind, fallen beide für Wind- und Solarpark- oder Netzausbauprojekte weg.
2.) dass die Genehmigungsbehörde den Artenschutz durch „Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen“ durchsetzt. Diese sorgen in der aktuellen Praxis dafür, dass die Anlagen weniger dicht stehen oder zu einigen Jahres- oder Tageszeiten abschalten müssen, an denen die Tiere bevorzugt fliegen. Wo solche Maßnahmen fehlen, müssen die Betreiber in ein Artenhilfsprogramm einzahlen.
Zusätzlich gelten die Vorgaben der EU, die auch ohne deutsche Regelungen gelten: zur Beschleunigung von Repowering – des Austauschs alter gegen leistungsstärkere neue Anlagen – , und zu schnelleren Genehmigungen von Wärmepumpen oder Solaranlagen besonders auf künstlichen Landschaftselementen wie Deponien. Repoweringprojekte müssen so nur für zusätzliche Umweltauswirkungen durch die neue Anlagengröße in die UVP. Genehmigungsverfahren für Solaranlagen dürfen nur drei Monate dauern. Kleine Photovoltaik mit weniger als 50 Kilowatt gilt als sofort genehmigt. Die Entscheidung über die Zulassung größerer Wärmepumpen mit weniger als 50 Megawatt müssen binnen eines Monats fallen.
Die Formulierungshilfe soll bis 30. Juni 2024 gelten. (tw) W