Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Möglichkeiten von Energieunternehmen reduziert, für sie nachteilige Umwelt- und Energiereformen durch internationale Schiedsgerichte von außen zu kippen. Die zweithöchste deutsche Instanz beendete Versuche von Mainstream Renewables, RWE und Uniper, sich in nichtstaatlichen Schiedsverfahren gegen neue Gesetze der Niederlande und Deutschlands durchzusetzen oder Entschädigungen für ausgefallene Geschäfte zu erstreiten. Der BGH schloss sich dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes von 2021 grundsätzlich an, dass Unternehmen aus einem Land in der Europäischen Union (EU) nicht gegen Gesetze in anderen EU-Ländern vor den Schiedsgerichten vorgehen dürfen. (tw)
Schiedsgerichte
Reformen nicht von außen bekämpfen
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