Die jüngste Innovationsausschreibung der Bundesnetzagentur (BNetzA) war deutlich überzeichnet. Es gingen dreimal so viel Angebote ein wie Genehmigungen möglich waren. Das betraf den Termin zum 1. September 2024. Dagegen gab es bei der zeitgleich stattgefundenen Ausschreibung für Biomethan-Anlagen keinen Zuschlag. Wie die BNetzA ohne Nennung näherer Details mitteilte, musste das einzige eingereichte Gebot ausgeschlossen werden.
In der Innovationsausschreibung betrug die ausgeschriebene Menge 583 Megawatt (MW). Demgegenüber gingen 154 Gebote mit einer Gebotsmenge von 1.856 MW ein. Hiervon erhielten 50 Gebote mit einer Gebotsmenge von insgesamt 587 MW einen Zuschlag.
In den Innovationsausschreibungen sind nur Gebote für Kombinationen von Windenergie- oder Solaranlagen mit Anlagen gesicherter Erzeugung zulässig. Die weit überwiegende Anzahl der Gebote bezog sich wie in den Vorrunden auf Anlagenkombinationen mit Solaranlage und Speicher. Erstmals reichten die Akteure auch Gebote für Wind-Speicher-Kombinationen ein, hier im Umfang von 91 MW. Keines davon erhielt einen Zuschlag.
Die bezuschlagten Gebote reichen von 6,74 bis 7,45 Cent pro Kilowattstunde, mit im Mittel 7,09 Cent: deutlich unter den 8,33 Cent der Vorrunde. (NW)