Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat die neuen Gesetzesvorhaben vorgestellt, um den Ausbau der Solarenergie in Deutschland zu beschleunigen. „Für das laufende Jahr gilt ein Zwischenziel von neun Gigawatt“, sagt der Bundeswirtschaftsminister. Um künftige Wachstumsziele zu erreichen, hat sich die Bundesregierung auf zwei Solarpakete geeinigt. So soll es für Freiflächenanlagen Erleichterungen im Baugesetzbuch geben. Unter bestimmten Voraussetzungen soll dann nicht mehr eine abgeschlossene Bauleitplanung für die Erteilung einer Baugenehmigung notwendig sein.
Gewerbegebiete besser nutzen
Zudem soll die Baunutzungsverordnung unter anderem für Solaranlagen in Industrie- und Gewerbegebieten klargestellt werden. Dann können regulär Solargeneratoren jeglicher Art – auch Freiflächenanlagen – als Hauptanlagen in Gewerbe- und Industriegebieten errichtet werden, wenn von ihnen keine erhebliche Belastung ausgeht.
Außerdem sollen benachteiligte Flächen grundsätzlich für den Bau von kleinen Solarparks bis einem Megawatt freigegeben werden. Für Bürgerenergiegemeinschaften soll hier sogar eine Grenze von sechs Megawatt gelten. Mit Blick auf die benachteiligten landwirtschaftlichen Flächen will das Wirtschaftsministerium auch die Länderöffnungsklausel umdrehen. Dann gilt grundsätzlich, dass die Flächen an Ausschreibungen teilnehmen können und die Länder müssen dies aktiv untersagen.
Das Wirtschaftsministerium prüft auch, ob die maximale Gebotsmenge für ein Projekt, das an einer Auktion teilnimmt, von derzeit 20 auf 100 Megawatt erweitert wird.
Zudem sollen Landwirte im Rahmen der Agrarfördervorschriften der EU ab 2024 stillzulegenden Flächen für dem Bau von temporären Solaranlagen nutzen können, wenn bestimmte Biodiversitätskriterien eingehalten werden.
Auch die Beteiligung der Kommunen soll verbessert und unter anderem auf schwimmende Solaranlagen ausgeweitet werden. Perspektivisch sollen für diese auch die Restriktionen bezüglich des Abstands zum Ufer und zu Flächenbedeckung gelockert werden. Ebenfalls perspektivisch plant das Wirtschaftsministerium auch die Vereinfachung von Baugenehmigungsverfahren. Es soll dann bundesweit einheitliche Genehmigungskriterien und Fristen für Genehmigungsverfahren für solare Freiflächenanlagen geben.
Dachanlagen einfacher errichten
Es soll auch Verbesserungen für Dachanlagen geben. So plant das Wirtschaftsministerium die Grenze für die Direktvermarktungspflicht von 100 Kilowatt Leistung aufzuweisen. (su)