Statt es wie geplant im Sommerpaket anzugehen, haben Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und Umweltministerin Steffi Lemke schon vor Ostern ein Eckpunktepapier zum Abbau von Hürden für Windkraft an Land durch Vogelschutz vorgelegt. Die Vorschläge sollen im Sommer in Kraft treten. Habeck sagte, es sei „unter Hochdruck“ gelungen, europarechtskonform „die Diskussionsstränge Wind und Artenschutz, die sich unglücklich verknotet“ hätten, zu entwirren. Künftig kläre das Bundesnaturschutzgesetz, ob Windkraftanlagen das Kollisionsrisiko gefährdeter Vogelarten signifikant erhöhen. Es bestimme bundesweit verbindlich 16 gefährdete Brutvögel und exakte artspezifische Tabuzonen um den Brutplatz plus Extraprüfbereich, jenseits dem Prüfungen entfallen.
Für Vermeidungsauflagen – Turbinen zu Zeiten von hoher Flugaktivität zu stoppen – baut die Novelle die Zumutbarkeitsschwelle bei Einbußen von sechs bis acht Prozent der Erzeugung ein. Ausnahmegenehmigungen würden so einfacher und rechtssicher, die profitierenden Betreiber müssten aber in ein Artenhilfsprogramm einzahlen. Beim Repowering, dem Austausch alter gegen mehr leistende Neuanlagen, entfallen Alternativenprüfungen. Und Landschaftsschutzgebiete wären nutzbar, bis Windkraft auf zwei Prozent der Bundesfläche möglich ist. (kw)