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Klimaschutzgesetz

Beschwerde vor EU-Gericht

Die erste Klimabeschwerde aus Deutschland landet vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: Die Klagenden wollen bestätigt wissen, dass das Klimaschutzgesetz nicht ausreicht, um das in Paris 2015 vereinbarte Ziel einer Erderwärmung von höchstens 2,0 Grad Celsius zu erreichen. Sie hatten vor dem Bundesverfassungsgericht das Klimaschutzgesetz 2021 erstritten, monieren aber, dass es das Deutschland zur Verfügung stehende CO2-Restbudget nicht einhalten lässt. (tw)