Zum Jahreswechsel haben weitere Bundesländer eine Solarpflicht eingeführt. Nach Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg und Rheinland-Pfalz hat auch Hessen zum Jahresbeginn eine Solarpflicht eingeführt. Diese gilt aber nur für neu gebaute landeseigene Gebäude und für Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen.
Niedersachsen
Auch im benachbarten Niedersachsen gilt seit 1. Januar 2025 laut Paragraf 32a der Landesbauordnung eine Solarpflicht für alle Neubauten mit mehr als 50 Quadratmetern Dachfläche. Dann muss mindestens die Hälfte der Fläche mit Modulen belegt werden. Damit verschärft sich die Solarpflicht in Niedersachsen. Denn diese gilt schon seit 2023 für neu gebaute Gewerbegebäude und seit 2024 für alle öffentlichen Neubauten. Bisher mussten alle neuen Gebäude bereits so errichtet werden, dass eine Nachrüstung einer Photovoltaikanlage ohne weitere statische Verstärkungen möglich ist. Die Solarpflicht gilt seit Jahresbeginn 2025 auch für alle neuen, öffentlich zugänglichen Parkplätze und Parkdecks mit mehr als 25 Stellplätzen.
Eine ähnliche Regelung hat auch Nordrhein-Westfalen eingeführt. Im Paragraf 42a der dortigen Landesbauordnung ist geregelt, dass eine Solaranlage verpflichtend errichtet werden muss, wenn der Bauantrag nach dem 1. Januar 2025 gestellt wurde. Für 2026 ist auch eine Solarpflicht bei der Sanierung von Gewerbedächern vorgesehen.
Bremer Neubauten
Auch in Bremen wird noch in diesem Jahr auf Basis des Bremischen Solargesetzes eine grundsätzliche Solarpflicht für alle Neubauten eingeführt. Entscheidend ist der Eingang des Bauantrags. Wird dieser vor dem 1. Juli 2025 gestellt, gilt die Solarpflicht noch nicht. Schon seit 2024 gilt sie bei der Dachsanierung.
Bayern hat keine konkrete Verpflichtung zum Bau einer Solaranlage eingeführt. Allerdings sollten die Bauherren auf ihrem Neubau eine Solaranlage planen und betreiben. Diese Regelung im Paragraf 44a der Landesbauordnung hat mehr einen Empfehlungs- denn einen Pflichtcharakter. Dies gilt seit 1. Januar 2025 und auch bei Dachsanierungen. Entscheidend ist hier der Eingang des jeweiligen Bauantrages. Wurde dieser vor dem Jahreswechsel gestellt, bleibt der Bau von dieser Empfehlung befreit. Für Gewerbe gilt diese Empfehlung seit 2023. So auch in Schleswig-Holstein. Für Wohngebäude ist die Einführung einer Solarpflicht für Anfang 2026 geplant. (SU) W