Einen Monat, nachdem das Bundesverfassungsgericht rückwirkend eine Umwidmung früherer Coronahilfsgelder für Ausgaben im Klimaschutz als unrecht erklärt hatte, hat sich die Bundesregierung auf die Beseitigung des daraus entstandenen Finanzlochs geeinigt. Mitte Dezember präsentierte sie den Plan, wie sie die so entstandene Fehlplanung im Haushaltsjahr 2022 von 60 Milliarden Euro ausgleichen möchte. Es trifft bei der Erneuerbare-Energien-Förderung die Zuschüsse oder Steuererleichterungen für Elektromobilität, für neue Wärmenetze sowie Wärmeberatung und die Förderung zum Wiederanfahren einer Solarenergieindustrie. Auch eine Förderung für Bürgerenergie entfällt.
Das Verfassungsgericht hatte der Klage von Abgeordneten der Oppositionsfraktion CDU/CSU im Bundestag zugestimmt, dass die Regierungskoalition von SPD, Grünen und FDP gegen die verfassungsrechtliche Schuldenbremse verstoßen hatte. Die Regierung hatte die Corona-Gelder durch einfache Bundestagsabstimmung in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) umgeschichtet, der die Entstehung einer klimafreundlichen nachhaltigen Wirtschaft fördert.
Rotstift bei Wärme und E-Autos
Die nach den Parteifarben der Koalitionäre benannte Ampelkoalition will 2024 die Ausgaben des KTF um 12 Milliarden Euro, bis 2027 um insgesamt 45 Milliarden Euro kürzen. Bis dann soll der KTF noch 160 Milliarden Euro ausgeben. Die Regierung beendet deshalb die Prämienzahlungen für Neuanschaffungen von Elektro-
autos und indirekte Hilfen zum Austausch klimaschädlicher Heizungen. Damit Maßnahmen wie die Förderung privater Photovoltaikanlagen fortbestehen können, stockt die Regierung den KTF mit neuen Einnahmen aus der CO2-Abgabe für Sprit, Heizöl oder Gas auf. Sie erhöht diese Abgabe von 30 Euro pro Tonne nicht wie geplant auf 40, sondern auf 45 Euro. (tw)