Die Europäische Union (EU) hat die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zum 1. Januar 2021 beihilferechtlich genehmigt. Sie hält die Subventionierung der Vergütung von Erneuerbare-Energien-Stromanlagen durch Steuermittel für unbedenklich. Das EEG werde zu den Erneuerbaren-Ausbauzielen beitragen, ohne den Wettbewerb zu sehr zu verzerren, urteilte die EU-Kommission.
Auch die weitgehende Ausnahme von Unternehmen mit hohem Energieverbrauch von der Mitfinanzierung der Energiewende durch die EEG-Umlage billigte die EU-Behörde.
Die bis zu zweijährige Anschlussfinanzierung für Altwindparks nach 20 Jahren Maximalvergütung infolge einer Ausschreibung lehnt sie weiter ab: Sie hätten ihre Kosten eingespielt.
Berlin plant nun, sie kurzzeitig durch den Netzbetreiber zu vergüten mit Aufschlag auf den Marktwert. (tw)
Weitere Informationen:
erneuerbareenergien.de