Die Bundesregierung hat das erste von zwei Solarpaketen beschlossen, die den Ausbau der Photovoltaik in Deutschland beschleunigen sollen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Förderung von innovativen Solaranlagen, der Abbau bürokratischer, wirtschaftlicher und technologischer Hürden und die Stärkung der Bürgerbeteiligung.
Auktionen: Agri-PV und Parkplätze
So sieht das Solarpaket ein eigenes Untersegment für innovative Solaranlagen wie Agri-PV, schwimmende Solargeneratoren, Photovoltaikanlagen auf Moorgebieten oder solare Parkplatzüberdachungen in den Freiflächenausschreibungen vor. Diese Anlagen werden in Zukunft nicht mehr mit den herkömmlichen Solarparks um die Marktprämie konkurrieren müssen. Die Ausschreibungen für diese besonderen Solaranlagen sollen schrittweise auf drei Gigawatt pro Jahr erhöht werden. Da dies ein Untersegment der Freiflächenausschreibungen ist, wird das Auktionsvolumen für normale Solarparks entsprechend verringert.
Außerdem will die Bundesregierung eine eigene Förderung von Biodiversitäts-PV einführen. Auch Agri-PV-Anlagen die nachweislich den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verringern, sollen einen Förderbonus bekommen. Voraussetzung ist hier eine lichte Höhe der Anlage von mindestens 2,10 Metern.
Agrarflächen besser nutzen
Zudem soll die Flächenkulisse erweitert werden. So sollen in Zukunft grundsätzlich Projekte an den Ausschreibungen teilnehmen dürfen, die auf benachteiligten landwirtschaftlichen Flächen entstehen. Die Bundesländer erhalten hier aber die Möglichkeit, dies einzuschränken, vor allem wenn im jeweiligen Land schon mehr als ein Prozent der landwirtschaftlichen Fläche für die Photovoltaik genutzt wird. Die Obergrenze der Solaranlagen auf Agrarflächen soll bis 2030 bei 80 Gigawatt liegen. Außerdem wird im Erneuerbare-Energien-Gesetz klargestellt, dass mindestens die Hälfte der zugebauten Leistung bis dann auf Dächern oder Lärmschutzwänden errichtet werden muss.
Schneller ans Netz anschließen
Um den Netzanschluss zu beschleunigen, sollen Besitzer von benachbarten Grundstücken die Verlegung von Leitungen nicht mehr behindern können. Zwar müssen mit dem Grundstückseigentümer Gestattungsverträge ausgehandelt werden, aber es wird ein Recht zur Verlegung der Leitungen eingeführt. (su)