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BNK

Bußgeld trotz Stau bei Behörde?

Am 1. Januar müssen Windkraftanlagen die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung (BNK) haben. Wo aber solche modernen Warnleuchten noch fehlen, die nur bei Flugverkehr blinken und dauerblinkende ältere Technik ablösen, werden Pönalen fällig. Zwei Drittel der Windturbinen bundesweit seien umgerüstet, sagte jetzt die Präsidentin des Bundesverbands Windenergie Bärbel Heidebroek. Ab Januar sind 10.000 Euro pro Megawatt und Monat aller nicht auf BNK laufenden Anlagen zu zahlen. Aber viele Anlagen sind schon umgerüstet, nur kommen die Genehmigungsbehörden nicht nach. Ob diese Anlagen als umgerüstet gelten, bedürfe noch der Klärung oder Anwendungshilfe durchs Bundeswirtschaftsministerium, mahnte Heidebroek. (nw)

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