Erstmals konnten Biogasverstromer ihre Elektrizität auskömmlich an der Strombörse verkaufen und brauchten keine Vergütung gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) durch die Netzbetreiber, lobt der Fachverband Biogas das Jahr 2022. Zwar ließ der Bundestag bis im Sommer die Branche bei den Energiereformen außen vor. Doch im Herbst tilgte er die Höchstbemessungsgrenze, die nur einen Teil der Biogasnennleistung zur EEG-Vergütung zugelassen hatte, damit Anlagenbetreiber ihre Leistungen flexibler vermarkteten. Dafür flexibilisierte die Politik den Güllebonus und nahm Biogas von der Abschöpfung der Gewinne aus hohen Stromhandelspreisen fast aus. (tw) W