Die von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) unterstützte Klage eines Berliner Mieters zur Genehmigung seines Balkonkraftwerks war erfolgreich: Nach monatelanger Blockade hat die Wohnungsgenossenschaft DPF vor Gericht eingelenkt. Die Wohnungsgenossenschaft hat nach Angaben der DUH rechtlich nicht haltbare und überzogene Auflagen zurückgezogen und die Installation des Balkonkraftwerks erlaubt.
Vereinfachen will das Bundeswirtschaftsministerium nun unter anderem die Anmeldung von Balkonkraftwerken mittels einer Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung. Die Verordnung bringt zusätzlich zu Vereinfachungen, die die Bundesnetzagentur bereits im April eingeführt hatte, noch kleine Verbesserungen. (NW)