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10-H-Regel

Söder gibt bei Windparkabständen nach

Nach einer von Ministerpräsident Markus Söder bestätigten viereinhalbstündigen intensiven Debatte rang sich die windkraftskeptische Regierungspartei CSU am Mittwoch in München zu einer deutlichen Lockerung der sogenannten 10-H-Regelung durch. Damit werde Bayern die von der neuen Bundesregierung geforderte Ausweisung von zwei Prozent der Landesfläche für die Windkraftnutzung erreichen, sagte Söder in den anschließenden Gesprächen zur Information der Medien. Die von Söders Fraktionskolleginnen und Fraktionskollegen abgestimmte Konstruktion sieht nun eine grundsätzliche Beibehaltung der bundesweit strengsten Abstandsregelung 10 H für Windparkprojekte vor, die neue Anlagen nur in einer Entfernung ihrer zehnfachen Anlagen-Gesamthöhe von Siedlungen zulässt. Allerdings lassen zahlreiche Ausnahmen davon möglicherweise in der Praxis nicht mehr viel übrig. Denn in Wäldern, entlang von Autobahnen oder großen Bundesstraßen, an großen Industriegebieten, in extra von Kommunen ausgewiesenen Vorrangflächen und beim Ersetzen leistungsschwacher Altwindparks dürfen neue Großturbinen nun bis 1.000 Meter an die Wohnbebauung rücken, sobald das Gesetz fertig und gültig sein wird.

In einem Fernseh-Interview mit dem Sender Bayerischer Rundfunk sagte Söder nach der Fraktionssitzung, diese habe „einen fast einstimmigen Beschluss“ ergeben mit nur „fünf Gegenstimmen bei einer riesigen Fraktion. Das ist schon ein sehr klares und wuchtiges Signal.“ Es gehe Landesregierung und Faktion angesichts der Kriegsführung Russlands in der Ukraine darum, sich unabhängig zu machen von Importen russischen Gases und heimische Energieversorgung zu stärken.

Für Ärger hatte in der Fraktion offenbar auch die Teilnahme des Faktionschefs des Koalitionspartners Freie Wähler und Wirtschaftsministers Hubert Aiwanger gesorgt. Aiwanger hatte schon vor der Fraktionssitzung öffentlich geäußert, dass es eine Einigung mit Söder über die Aufweichung der 10-H-Regel geben werde und so möglicherweise den Zustimmungsdruck auf die CSU-Abgeordneten erhöht. Aiwanger gilt als bekanntester, wenngleich in Sachen Windparkausbau bisher wenig erfolgreicher Windkraftbefürworter in der bayerischen Landesregierung.

Söder betonte, die Entscheidung sei für seine Partei „eine massive Bewegung, ohne die Beteiligung der Bürger aufgeben zu wollen“. Die 10-H-Regel hatte die CSU-geführte Landesregierung bereits 2014 unter Söders Vorgänger und CSU-Parteikollegen Horst Seehofer 2014 erlassen. Damit sie Gültigkeit erlangen durfte, hatte die Bundesregierung auf Druck der CSU eine Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch geschaffen, die den Bundesländern eine selbstbestimmte Einschränkung des Vorrangrechts für Erneuerbare-Energien-Bauvorhaben in Außenbereichen einräumte. Damals regierte im Bund eine Koalition von CDU/CSU und SPD. In Bayern sind seither kaum noch irgendwo neue Windturbinen möglich. Ausschreibungsrunden und Monate ohne Zuschläge oder Zubau einer einzigen Anlage in Bayern sind nicht selten. Ausnahmen für Windparkprojekte, wo sonst großflächig fast nirgendwo mehr Flächen beplanbar blieben, waren nur bei einer Einigung benachbarter Kommunen im Umfeld eines Windparkprojektes möglich. Solche Einigungen kamen aber fast nirgendwo zustande, auch weil sie in der Regel eine umständliche Einbindung und Befragung der Bürger erforderten und Kommunalpolitiker davor zurückschreckten.

Söder forderte zugleich mit Verweis auf die geplante neue bayerische Regelung, nun müsse die Bundesregierung auch die angekündigte Sonderausschreibungsregelung für Süddeutschland liefern. Denn die aktuellen Ausschreibungen für Vergütungszuschläge an neue Projekte lassen derzeit süddeutschen Vorhaben selten eine Chance, auch weil die Kosten für Projekte in den südlichen Bergregionen höher sind. Einer solchen vorgesehenen Südquote mit mehr Vergütungsaufschlägen für windschwache Standorte muss aber die Europäischen Union (EU) durch die EU-Chefbehörde Europäische Kommission genehmigen.

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