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VDE: In fünf Schritten zum sicheren Balkonkraftwerk

Bei der Regelung für die Installation und den Betrieb von solaren Balkonanlagen gibt es in Deutschland seit einigen Jahren eine heiße Diskussion. Auf der einen Seite steht der Wusch, dass auch Mieter von Wohnungen an der Energiewende teilhaben und den Vorteil des preiswerten Solarstroms nutzen können. Auch der anderen Seite steht die Sicherheit der Hausinstallation, die vor allem dem Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) am Herzen liegt.

Jetzt hat der VDE ein Positionspapier vorgelegt, das beide Aspekte miteinander verbinden soll. „Die Grundlage für die elektrische Sicherheit der Anlagen bildet das VDE Vorschriftenwerk. Wir wollen mit den Vorschlägen zur Vereinfachung dazu beitragen, dass sich die Verwendung von Minienergieerzeugungsanlagen in der Zukunft flächendeckend durchsetzen kann, ohne dabei Abstriche bei der Sicherheit zu machen“, beschreibt VDE Chef Ansgar Hinz das Ziel.

Fünf Punkte sind dabei für den VDE relevant:

1. Einführung einer Bagatellgrenze bis 800 Watt

Damit würden die Regelungen umgesetzt, die es schon längst auf europäischer Ebene gibt. Damit wären auch für die Netzbetreiber Anlagen bis bis 800 Watt nicht mehr als netzrelevant anzusehen. Der Verband will dazu auch die eigene Vornorm für Steckersolargeräte VDE V 0126-95 an die Grenze von 800 Watt anpassen und zum europäischen Standard ausbauen. Diese Norm bietet Herstellern die Möglichkeit, steckerfertige Solargeräte als Gesamtsystem zu entwickeln und zu vertreiben. Für Verbraucher:innen ermöglicht diese Norm, ein geprüftes steckerfertiges Gesamtsystem kaufen zu können. Denn bisher seien Balkonkraftwerke eine mitunter beliebige Zusammenstellung von Einzelkomponenten, bemängelt der VDE.

2. Minienergieerzeugungsanlagen dürfen an jedem Zählertyp verwendet werden

Einhergehend mit der Einführung der Bagatellgrenze von 800 Watt sollen die Balkonmodule auch an jedem Zählertypen verwendet werden dürfen. Die Zähler sollen im Rahmen der Bagatellgrenze sogar rückwärtslaufen dürfen – bisher ein Tabuthema in der Debatte. Damit müssen die Mieter, die ein solches Balkonkraftwerk betreiben wollen, nicht mehr zwingend auf den von der Bundesregierung beschlossenen Wechsel des Stromzählers zum Smart Meter warten.

3. Vereinfachte Anmeldung und Inbetriebsetzung

Um die bürokratischen Hürden auf ein Minimum zu reduzieren, sollte es in Zukunft nur noch nötig sein, die Balkonsolaranlagen bei der Bundesnetzagentur an- beziehungsweise auch wieder abzumelden. Dort sollten auch die relevanten Änderungen gemeldet werden. Eine zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber solle dann nicht mehr notwendig sein – eine Konsequenz aus der Forderung, dass die Netzbetreiber die 800-Watt-Geräte nicht mehr als netzrelevant ansehen sollen.

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4. Duldung des Schukosteckers als Steckvorrichtung für die Einspeisung bis 800 Watt

Grundsätzlich rät der VDE, dass das Balkonkraftwerk durch einen Fachhandwerker installiert werden sollte. Denn nur so besteht die Sicherheit, dass die Anlage auch richtig angeschlossen ist und die Hausinstallation der Belastung auch gewachsen ist. Doch bis zu einer Systemgrenze von 800 Watt will der VDE auch den Schukostecker zulassen, mit dem der Betreiber der Anlage das Balkonmodul einfach selbst an eine geeignete Steckdose anschließen kann. Das ist konsequent. Schließlich ist für den Betrieb eines Stromverbrauchers mit noch mehr Leistung auch kein Elektroinstallateur notwendig.

5. Sicherheitsvorgaben für Balkonanlagen

Der VDE fordert aber von den Herstellern der Steckersolargeräte, dass diese mögliche Risiken bei deren Verwendung transparent aufzeigen. Dies betrifft unter anderem die Beschreibung der sicheren Montage und Inbetriebnahme. Auch soll der Hersteller dazu verpflichtet werden, die elektrische Sicherheit der Anlagen zu gewährleisten. Der VDE empfiehlt dazu die Prüfung der Systeme durch ein unabhängiges Prüfinstitut, damit der Kunde zu Hause ein sicheres Gerät in Betrieb nehmen kann. (su)

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