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Neuer Markt

Solaranlagen für Iran: weltweit beste Voraussetzungen

Ausschlaggebend für das Engagement war eine gute Kooperation mit der Suna (zuständige Behörde im iranischen Ministerium für Energie) und dem nationalen Netzbetreiber Tavanier in Semnan. Der Iran verfügt nach einhelliger Expertenmeinung derzeit über eine der weltweit profitabelsten Einspeisevergütungen mit einer durch die Regierung abgesicherten Zahlung mittels Letter of Credit (L/C) sowie staatlichen Garantien für ausländische Investoren.

Deshalb werden bereits – zusammen mit den erfahrenen lokalen Partnern Silk Road Energy Technology und MEWE – weitere Photovoltaik-Projekte mit Unternehmen aus dem Iran, Deutsch-land, Österreich und Bulgarien entwickelt. Zwei Projekte mit jeweils 10 MW/p und 25 MW/p starten noch in Dezember – mit dem Erhalt der Power Purchase Agreements (PPA) rechnen die beteiligten Unternehmen dann bereits Ende März 2017.

Neben staatlichen Garantien und Einspeisevergütungen sind als „Erfolgsgaranten“ führende internationale Unternehmen wie REC-Solar/Norwegen, ABB, KACO, Gräss, Allianz und TÜV Süd aus Deutschland und für die rechtliche Betreuung Watson Farley amp; Williams LLP und DLC Dr. Littmann im Projekt-Konsortium.

Die Regierung strebt den Bau von Windkraftwerken und Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von mindestens fünf Gigawatt bis 2018 an. Darunter soll mindestens 500 Megawatt Solarstromleistung sein.

Im Iran wurde 2015 eine Vergütung für Anlagen mit einer Leistung von 30 MW eingeführt. Die Tarife sind in Vergleich zum Jahr 2015 zwischen 18 und 43 Prozent gesunken. Die Vergütungen werden trotz der Absenkung von Marktbeobachtern als attraktiv eingeschätzt, sofern günstige Finanzierungsinstrumente gefunden werden.

Deutsche Unternehmen können seit Sommer Hermes-Bürgschaften für ihr Geschäft im Iran beantragen. Diese sichern die Unternehmen gegen das Risiko einer Investitionen im Ausland. Außerdem hat die Regierung in Teheran im Sommer neue und weiter attraktive Einspeisetarife bekannt gegeben. Die neue Einspeisevergütung ist bis zum Ende des nächsten iranischen Jahrs (21. März 2017) gültig.

(Nicole Weinhold)