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Frankreich

Steuerbefreiung für Biogas

Bereits das französische Jahressteuergesetz 2015 sah eine auf sieben Jahre befristete Freistellung der Besteuerung von landwirtschaftlichen Biogasanlagen vor. Seit 2016 gilt die Steuerbefreiung nun dauerhaft. Das hat die französische Finanzverwaltung mit Verwaltungsschreiben vom 6. Januar 2016 bestätigt. Die Steuervorteile sind enorm: Für eine beispielhafte landwirtschaftliche Biogasanlage mit Trocknerlösung und einer Nennleistung von rund 200 Kilowatt elektrischer Leistung ergibt sich eine durchschnittliche jährliche Steuerentlastung von etwa 15.000 Euro, berichtet die interdisziplinäre Sozietät Sterr-Kölln amp; Partner aus Freiburg. „Die neue Entscheidung ist positiv zu werten“, sagt Markus Jenne von Sterr-Kölln und Partner. „Sie verbessert die Attraktivität von landwirtschaftlichen Biogasanlagen und ihre Finanzierbarkeit und leistet einen Betrag zur Marktentwicklung in Frankreich.“

Die Produktion von Biogas wird mit der neuen gesetzlichen Regelung in Frankreich lukrativer, der Markt könnte signifikant wachsen. Für Hersteller und Betreiber von Biogasanlagen aus Deutschland ist das eine Nachricht, die es zu beachten gilt. Für die dauerhafte Freistellung von den französischen lokalen Steuern (Taxe Foncière, CFE- und CVAE) genügt es im Hinblick auf die Eigentumsverhältnisse, wenn Landwirte mittelbar oder unmittelbar zu mehr als 50 Prozent an der Biogasbetreibergesellschaft beteiligt sind und die Substrate zu mindestens 50 Prozent landwirtschaftlichen Ursprungs sind, berichtet die Sozietät.

Anfang Februar 2016 wurde für Frankreich ein gemeinsames Ausschreibungsverfahren für die Biomethan- und Holzenergiebranche gestartet. "Die ausgeschriebene Leistung pro Jahr beträgt 50 Megawatt für mit Holz befeuerte Anlagen und 10 MW für Biomethananlagen", gibt das deutsch-französische Büro für erneuerbare Energien bekannt. Das Ausschreibungsverfahren sei auf drei Jahre begrenzt. Die Förderung erfolge durch den französischen Direktvermarktungsmechanismus mit Zusatzvergütung, der Anfang 2016 in Frankreich eingeführt wurde. Das Lastenheft (auf Französisch) der Ausschreibung für den Bau und den Betrieb von Anlagen für die Stromproduktion aus Biomasse wurde am 8. Februar 2016 veröffentlicht.

Ein Memo zum Genehmigungsverfahren von Biogas in Frankreich hat das deutsch-französische Büro für erneuerbare Energien hier.