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Bioethanol senkt CO2-Emissionen im Straßenverkehr um elf Millionen Tonnen

Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) wurde eingeführt, um die CO2-Emissionen im Straßen zu senken. Die Logik dahinter ist, dass die Anbieter von Benzin und Diesel die Verschmutzungszertifikate kaufen müssen, die über das Aufladen von Elektroautos generiert werden. So bezahlen die Spritverkäufer einen festen Preis an die Besitzer der Elektroautos, um das Recht auf Treibhausgasemission finanziell abzugelten und den Anreiz zu weniger CO2-Ausstoß etwa durch Umstieg auf Alternativen zu geben.

15 Millionen Tonnen CO2 eingespart

Dieser etwas sperrige Mechanismus funktioniert aber durchaus gut und zeigt Wirkung. So hat die THG-Quote im vergangenen die Emissionen im Straßenverkehr um 15,2 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente reduziert, wie der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBE) berichtet. Er beruft sich dabei auf statistische Angaben über die Erfüllung der Quote für das Jahr 2021, die von der Zollverwaltung veröffentlicht wurden.

Beimischungen von Biokraftstoffen gestiegen

Mehr als elf Millionen Tonnen dieser CO2-Minderung leisteten dabei nachhaltige Biokraftstoffe wie Bioethanol, Biodiesel und Biogas aus Anbaubiomasse sowie aus Abfall- und Reststoffen, betont der BDBE mit Blick auf die Statistiken. Hier geht es unter anderem um höhere Beimischungen von Bioethanol zum fossilen Sprit. Dies soll aber nicht so bleiben. Denn nach Angaben des BDBE wolle Bundesumweltministerin Steffi Lemke Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse wie Futtergetreide, Zuckerrüben oder Pflanzenöle bei der THG-Quote künftig nicht mehr zu berücksichtigen. Das heißt, die Beimischungen von Bioethanol sollen in Zukunft nicht mehr als CO2-mindernd angerechnet werden. Zunächst soll die Anrechnung für 2023 auf 2,5 Prozent und ab 2030 auf Null reduziert werden.

Alternative fehlen noch

Dies stößt natürlich bei dem BDBE auf Widerstand. „Denn kurz- und mittelfristig fehlt es an Alternativen“, argumentieren die Branchenvertreter. „Die Vorschläge aus dem Bundesumweltministerium zur weiteren Beschränkung der Anrechnung nachhaltiger Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse wirken angesichts deren Klimaschutzbeitrags von rund zehn Millionen Tonnen CO2-Äquivalente jährlich und fehlender Alternativen geradezu grotesk“, kritisiert Norbert Schindler, Vorsitzender des BDBE. „Sie schaden dem Klimaschutz und sollten von Bundesministerin Lemke jetzt zügig zurückgezogen werden“, fordert er.

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Anrechnung schon in diesem Jahr gesunken

Schon in diesem Jahr musste die Bioethanolwirtschaft mit einer geringeren Anrechnung zur THG-Quote zurechtkommen. Denn diese lag zu Jahresbeginn 2022 bei 6,5 Prozent und wurde im Laufe dieses Jahres schon auf 4,4 Prozent zurückgestutzt. „Die mit einer weiteren Absenkung der Obergrenze entfallenden Emissionsminderungen durch eine weitere Anhebung der Mehrfachanrechnung von Strom und eine Verlängerung der Berücksichtigung von UER-Maßnahmen kompensieren zu wollen, ist eine Schönrechnerei des BMU, die real kein Gramm CO2 einspart“, betont Schindler. Im Gegensatz dazu werde den erneuerbaren Kraftstoffen nach Ansicht des BDBE beim Ausschleichen der fossilen Kraftstoffe aus dem Verkehrssektor eine entscheidende Rolle zukommen. Schleicher sieht seine Branche hier sogar besser aufgestellt als die Elektromobilität, da deren Klimaschutzbeiträge auf absehbare Zeit gering ausfallen – vor allem aufgrund der immer noch großen Mengen an fossilem Strom im deutschen Mix. (su)

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