Das im Oktober beschlossene Klimaschutzprogramm 2023 erfüllt die Bedingungen des Klimaschutzgesetzes nicht, urteilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Aus den betroffenen Ministerien hieß es, man wolle die Urteile prüfen und eine Revision nicht auschließen.
Eine Untätigkeitsklage vor dem OVG Greifswald hat Erfolg: Behörde muss entscheiden und beim Konflikt mit Denkmalschutz §2 EEG berücksichtigen.
Bei Vogelschutz-Auflagen muss ein Windpark gemäß Gerichtsurteil auch abschalten, wenn der Vogel abgezogen ist. Künftig könnte die Justiz anders urteilen.
Behörden dürfen Windparks nicht mehr nach eigener Abschätzung der Risiken für Vögel genehmigen, sagt das Verfassungsgericht. Ist das gut, Herr Schlüter?
Wie die Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft mitteilte, hat der Bundesgerichtshof mit Urteil von Anfang Juni über die Frage der Verjährungsfrist von Mängelansprüchen bei PV-Dachanlagen entschieden. Betreffen könnte es zahlreiche Solardachbesitzer.
Das oberste Verwaltungsgericht in Rom hat entschieden, dass die GSE nicht automatisch Vergütungen streichen darf, wenn die Beamten auf Unregelmäßigkeiten stoßen. Außerdem verhandelt das Verfassungsgericht die rückwirkende Kürzung der Einspeisetarife, die seit 2015 gilt. Der Gerichtstermin steht schon fest.
Kommunen und Landkreise dürfen nur mit Einschränkungen Solarparks bauen und betreiben. Voraussetzung ist, dass der erzeugte Strom zumindest teilweise in der Kommune verbraucht wird. Sonst wird es eine unerlaubte wirtschaftliche Betätigung.
Der Europäische Gerichtshof hat die nationale Förderung erneuerbarer Energien gestärkt. Die Luxemburger Richter urteilen, dass importierter Ökostrom nicht in die Fördersysteme des Importlandes aufgenommen werden muss.
Die Betreiber von Solarstromanlagen dürfen die von ihnen ins Netz eingespeiste Strommenge selbst ablesen. Wenn sie das tun, dürfen die Netzbetreiber keine besonderen formalen Vorgaben machen, wie die Ablesung und Übertragung der Daten zu erfolgen hat. Damit ist das Monopol der Netzbetreiber gekippt, die von den Anlagenbesitzern Entgelte für die Ablesung der Einspeisedaten verlangt haben.
Paderborner Landgericht verurteilte Benik schon nach dem ersten der drei angesetzten Verhandlungstage wegen Untreue in einem Fall zu acht Monaten auf Bewährung. Ein weiterer Anklagepunkt wurde gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 40.000 € fallen gelassen.