Das Supreme Court, oberstes Gericht der USA, hat die Befugnisse der Umweltbehörde EPA bei der Festlegung von Kohlendioxid-Grenz-werten für Kohlekraftwerke zurückgeschnitten. Die mehrheitlich stark konservativen Richter sehen nur das Parlament als berechtigt an, wo sich aber die zwei größten Parteien...
Gericht stellt sich in Schleswig-Holstein hinter die Windkraft. Wetterradarstationen werden demnach nicht bedeutend beeinträchtigt.
Ein Windpark, dessen zähe Entstehung typisch ist für derzeitige Projektverschleppungen: Projektierer Windwärts baut das hessische Projekt Siegfriedeiche.
Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit einem Eilbeschluss die weitere Rodung des Hambacher Forstes gestoppt. Der Beschluss gilt so lange, bis gerichtlich entschieden ist, ob der historische Wald mit seinen dort lebenden Tier- und Pflanzenarten als Schutzgebiet gilt. Bis dahin darf RWE nicht weiter vollendete Tatsachen schaffen.
Das oberste Verwaltungsgericht in Rom hat entschieden, dass die GSE nicht automatisch Vergütungen streichen darf, wenn die Beamten auf Unregelmäßigkeiten stoßen. Außerdem verhandelt das Verfassungsgericht die rückwirkende Kürzung der Einspeisetarife, die seit 2015 gilt. Der Gerichtstermin steht schon fest.
Ein Richterspruch in einem Eilverfahren am Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat für Aufruhr in Niedersachsens Windenergieszene geführt. Er sieht die Ablehnung neuer Turbinen im Umfeld von mehreren Kilometern um Funknavigationsanlagen als berechtigtes Interesse der Flugverkehrssicherung an, ohne dass der Stopp für die Projekte schlüssig begründet werden muss. Allerdings halten die Betroffenen den Richterspruch für nicht durchsetzbar – und planen weiter.
Der Solarbranche reicht es. In Gestalt des Bundesverbandes Solarwirtschaft hat sie klar gemacht, dass sie sich die Zerstörung des Geschäftsmodells durch Sigmar Gabriel nicht gefallen lässt. Wenn die Bundestagsabgeordneten und die Vertreter der Bundesländer die EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch nicht aus dem Gesetz streichen, landet das Gesetz zur Überprüfung in Karlsruhe.
Der Oberste Gerichtshof in London hat die Absenkung der Einspeisetarife für Solarstrom für unrechtmäßig erklärt. Die britische Regierung wollte mit der massiven Degression den Haushalt und die Stromkunden entlasten. Nun geht das Energieministerium in Berufung.
Paderborner Landgericht verurteilte Benik schon nach dem ersten der drei angesetzten Verhandlungstage wegen Untreue in einem Fall zu acht Monaten auf Bewährung. Ein weiterer Anklagepunkt wurde gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 40.000 € fallen gelassen.