Nie in den vergangenen zehn Jahren war die Aufteilung der deutschen Windparkinstallationen zwischen den Herstellern der Turbinen so vielfältig und breit wie 2017. Das ist dem hierzulande eingeführten und weltweit vorexerzierten starken Ausbau der Windkraft im Binnenland zu verdanken – und der technologischen Entwicklung immer neuer Spezialanlagen.
Das früher vom Windturbinenhersteller Fuhrländer und heute prominent von der Firma FWT genutzte Triebstrangkonzept einer Elastomerverbindung zwischen Rotor und Getriebe ohne klassische Hauptwelle ist ausgesprochen zuverlässig. Inzwischen durch ein neues Siemensgetriebe verstärkt, ist es maßgeblich für die Verbreitung von Kompaktgetrieben. Gastbeitrag von Reinhard Grever.
Der innovative komprimierte Triebstrang der Windturbinentechnologie des Anlagenbauers FWT in Rheinland-Pfalz ist anders als von ERNEUERBARE ENERGIEN kürzlich berichtet ein bewährtes und effizientes Antriebskonzept. Das betonen FWT sowie das Anlagen-Entwicklerunternehmen W2E. Schäden an Hauptlagern der Rotorwelle von Windturbinen dieser Technologie traten demnach nur nach unsachgemäßer Wartung durch nicht autorisierte Drittunternehmen auf.
Gut ein Jahr seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den Westerwälder Turbinenhersteller Fuhrländer ist dessen letzte neue Windturbinenentwicklung nun als Prototyp errichtet worden. Das Besondere: Die Drei-Megawatt-Anlage enthält als Antrieb das bislang kompakteste Getriebe der Branche.
Die Zukunft des Turbinenentwicklers W2E sah zuletzt dunkel aus. Mehrheitlich zur Fuhrländer AG gehörend, kreiste das Ingenieurbüro im Strudel der Insolvenz des Westerwälder Herstellers. Nun ist es wieder auf Kurs. Geschäftsführer Christoph Klewitz spricht über neue Partner, Lizenzen und den Bau der Hybridturbine FL 3000.
Turbinenbauer Fuhrländer hofft auf Hilfe aus dem Iran. Der Trierer Insolvenzverwalter Thomas Schmidt erklärte der Belegschaft Mitte Februar einen Vorvertrag mit einem Konsortium unter Führung der iranischen Mapna Group, das die Turbinenfertigung und Wartung teils übernehmen will.
Das Amtsgericht Montabaur erlaubt der Führung des Windturbinenherstellers Fuhrländer die geplanten Schritte zur Rettung des Unternehmens weiter zu verfolgen. Laut dem Entscheid am Mittwoch zur Planinsolvenz des mittelständischen rheinland-pfälzischen Unternehmens gilt das von der Fuhrländer-Spitze vorgelegte Sanierungs- und Geschäftsprogramm vorläufig als so glaubwürdig, dass der Richter dem Unternehmen diese Ausnahme einräumte. Binnen der nächsten Monate muss es allerdings wohl überprüft werden.
Der Westerwälder Windturbinenbauer Fuhrländer wartet auf die Verkündigung des Urteils am Mittwoch aus dem Amtsgericht Montabaur über seine Zukunftsfähigkeit. Sechs Tage nachdem das Unternehmen dort überraschend einen Planinsolvenzantrag eingereicht hatte, führte der Vorstand am Dienstag noch Gespräche mit dem Gericht. Die im Mai als kapitalkräftige Mehrheitseignerin eingestiegene ukrainische Windgröße GmbH wollte offenbar eine neu aufgetretene Finanzlücke vorerst nicht mit weiterem Kapital flicken.
Der Geschäftsführer der Windreich AG, die mit rund zehn Prozent an Fuhrländer beteiligt ist, hält den Verkauf der rheinland-pfälzischen Windturbinenschmiede an einen ukrainischen Investor für überlebensnotwendig. Es handele sich bei dem ukrainischen Stahlbauspezialist sogar um den sprichwörtlichen „weißen Ritter“, sagt Willi Balz: Einen Retter, der aufgrund seiner strategischen Verwurzelung in osteuropäischen Märkten Fuhrländer entscheidend voranbringen wird.
Vorige Woche hatten die Fuhrländer AG und ihre bisherige Hauptfremdaktionärin, Windreich AG, den Verkauf an einen ukrainischen Stahlbauunternehmer bestätigt. Einem Bericht der Wirtschaftswoche, der Turbinenbauer sei letztlich an den russischen Atomenergiekonzern Rosatom gegangen, widersprachen sie. Mit neuer regionaler Konzentration und neuen Binnenlandturbinen soll Fuhrländer wieder Fahrt aufnehmen.